Sitzung: 11.04.2019 Ortsbeirat Mittelbach
Beschluss:
Die
seitens des Herrn Wonka vorgestellte, neue Planung des Bebauungsplanentwurfs MI
10 „Bickenalb-Blick“ wird befürwortet.
Ortsvorsteher
Dettweiler begrüßt die Herren Ipser (Investor/IP Baubetreuungs-Bauträger-Immobilien
GmbH), Wonka (Planer/Ingenieurbüro Wonka) sowie Weiß (Immobilienmakler) zu
diesem Tagesordnungspunkt.
Zunächst
berichtet der Vorsitzende, bereits am 10.01.2019 wäre die Bebauungsplanung vorgestellt
worden, wobei der Ortsbeirat das Projekt letztendlich einstimmig befürwortet
habe.
Damals
wäre lediglich die sehr enge, neben der Aussegnungshalle geplante Zuwegung
(sog. „Spitzkehre“) kritisiert worden.
Sodann
habe sich der Bau- und Umweltausschuss im Rahmen seiner Sitzung am 19.02.2019
mit der Thematik befasst, wobei o.g. Zuwegung ebenfalls als problematisch
erachtet worden wäre, weshalb eine Vertagung des Tagesordnungspunktes auf die
Sitzung am 26.03.2019 erfolgt wäre, wobei – im Vorfeld der Sitzung – eine
Ortsbesichtigung erfolgt wäre.
Zu dieser
Sitzung wäre ein neuer Planungsentwurf sowohl hinsichtlich der geänderten
Zuwegung als auch der maximalen Gebäudehöhe seitens des Investors bzw. des
beauftragten Ingenieurbüros Wonka vorgelegt worden.
Die
heutige Sitzung wäre einberufen worden, um dem Ortsbeirat vor der nächsten
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.04.2019 die neue Planung
vorzustellen und ihm Gelegenheit zu geben, hierzu eine Empfehlung an den Bau-
und Umweltausschuss abzugeben.
Nach
diesen Informationen erteilt der Vorsitzende den Herren Ipser bzw. Wonka das
Wort.
Anhand
einer Beamer-Präsentation stellt Herr Wonka sodann die neue (geänderte) Planung
vor, welche der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt
ist.
Herr
Wonka erklärt, primär wäre dabei die Zufahrt zu dem unterhalb des Friedhofes
geplanten Baugebiet geändert worden, welche nunmehr direkt von der
Lindenhofstraße abzweigend, vorgesehen wäre.
Außerdem
wäre die maximale Gebäudehöhe von ursprünglich 11m auf nunmehr lediglich 8 m
(Gebäudemitte, vom Rand der Straße ausgehend) reduziert worden.
Darüber
hinaus hätten sich bezüglich der dem Ortsbeirat in der Sitzung am 10.01.2019
vorgestellten Planung keine grundsätzlichen Änderungen ergeben.
Nach wie
vor wäre die Erschließung von insgesamt 8 Bauplätzen über eine Privatstraße
(Breite: 5,50 m) beabsichtigt, welche im
hinteren Bereich über einen Wendehammer verfügen werde.
Die
Straße liege an der Unterkante der Friedhofsböschung, wobei – auf Wunsch des
Bau- und Umweltausschusses – auch die Höhenstruktur der Straße mit übernommen
worden wäre.
An der
Unterkante der Friedhofsböschung werde – im Einfahrtsbereich der Straße – eine
ca. 1,50
m – maximal 1,80 m hohe Stützmauer errichtet.
Die
Wasserversorgung des Baugebietes werde voraussichtlich über eine Ringleitung
erfolgen.
Ortsvorsteher
Dettweiler begrüßt die Änderung der Zufahrt zum beabsichtigten Baugebiet,
welche direkt von der Lindenhofstraße aus erfolgen werde, wobei die Erschließungsstraße
dem Gelände angepasst werde. Die Regenwässer würden mittels Zisternen
zurückgehalten, wobei zu deren Entwässerung ein Regenwasserkanal gebaut werde.
Im Rahmen
einer sich hieran anschließenden, längeren Aussprache beantwortet Herr Wonka
Detailfragen der Anwesenden, wobei insbesondere folgende Themen angesprochen
werden:
Sammelplatz für Abfälle
Ein
solcher Platz sei direkt neben der Einfahrt zur Lindenhofstraße (unterhalb der
Friedhofsböschung) vorgesehen.
Vorgaben zur Errichtung der Gebäude
Es
bestünden lediglich Vorgaben hinsichtlich der maximalen Gebäudehöhe von 8 m,
wobei maximal zweigeschossige Häuser mit maximal 2 Wohneinheiten zulässig
seien.
Es wären
beispielsweise auch Flachdächer möglich. Die Dachneigung werde auf maximal 20°
reduziert. Dies sei erforderlich um die maximal zulässige Gebäudehöhe einhalten
zu können.
Instandsetzung der Erschließungsstraße
(Privatstraße) bei künftigen Schäden
Alle
Grundstückseigentümer seien auch Eigentümer der Privatstraße, weshalb diese
hierfür selbst verantwortlich wären.
Pflege der Grünflächen
Der im
Bebauungsplanentwurf vorgesehene Grünstreifen, welcher auf Wunsch des UBZ aufgenommen
worden wäre, diene der Heckenpflege im Böschungsbereich.
Auch die
Begrünung im vorderen Bereich müsse von UBZ gepflegt werden, da es sich hierbei
– auch weiterhin
– um städtisches Eigentum handele.
Im
Anschluss daran informiert Ortsvorsteher Dettweiler, im Rahmen der letzten
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 26.03.2019 wäre seitens der
SPD-Fraktion ein Antrag bezüglich der Erschließung des künftigen Baugebietes
seitens der Stadt Zweibrücken – d.h. Erstellung der Planung samt Umsetzung
seitens des Stadtbauamtes – gestellt
worden, wozu die Auffassung des Ortsbeirates zu eruieren wäre.
Lt.
Aussage des Leiters der Abteilung Stadtplanung beim Stadtbauamt, Herrn Ehrmann,
seien hierfür jedoch die personellen Kapazitäten nicht ausreichend.
Ortsbeiratsmitglied
Bauer weist auf eine Aussage von Herrn Ipser aus der letzten Sitzung des
Ortsbeirates am 10.01.2019 hin, wonach das Baugebiet für ihn nicht mehr
rentabel wäre, falls zwei Baugrundstücke – infolge einer geänderten Zuwegung –
wegfallen würden.
Daraufhin
habe die SPD-Stadtratsfraktion eine alternative Lösung dahingehend gefunden,
dass in diesem Fall die Stadt Zweibrücken die Erschließung des Baugebietes
übernehmen sollte, was die Begründung zu o.g. Antragstellung gewesen wäre.
Nachdem
sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, erklärt der Vorsitzende, er
beabsichtige ggf. zwei Abstimmungen (Beschlussfassungen) durchzuführen, wobei
der Ortsbeirat zunächst entscheiden sollte, ob er eine Beschlussempfehlung für
den Bau- und Umweltausschuss dahingehend ausspreche, der in der heutigen
Sitzung seitens des Herrn Wonka vorgestellten, neuen Planung zuzustimmen.
Sollte
dies nicht der Fall sein und sich somit abzeichnen, dass eine seitens der
Verwaltung durchzuführende Bebauungsplanung favorisiert werde, werde eine
diesbezügliche zweite Abstimmung (Beschlussfassung – als
Beschlussempfehlung für den Bau- und Umweltausschuss)
folgen.
Sodann
fasst der Ortsbeirat e i n s t i m m i g den
folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
14 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.
Der
Vorsitzende erklärt, somit habe sich die zweite Abstimmung (Beschlussfassung)
erübrigt.
Ortsbeiratsmitglied
Bauer erklärt, aufgrund der erfolgten Abstimmung (Beschlussfassung) sei
lediglich der vorgestellten Planung des Baugebietes, nicht jedoch der
Durchführung der Erschließung seitens des Investors, Herrn Ipser, zugestimmt
worden, weshalb eine zweite, diesbezügliche Abstimmung (Beschlussfassung)
durchzuführen wäre.
Der
Vorsitzende erklärt, maßgeblich sei
allein, dass der Ortsbeirat die heute vorgestellte, neue Planung
befürwortet habe, weshalb er keine zweite Abstimmung (Beschlussfassung) durchführen
werde.
Sodann
dankt Ortsvorsteher Dettweiler den Herren Ipser, Wonka und Weiß.
Verteiler:
III – 1x
Amt 60L
– 1x
Amt 60/61
– 1x
Amt
60/61.2 – 1x
Amt 81
– 1x
Amt 84 – 1x