Beschluss:

 

Die seitens des Herrn Wonka vorgestellte, neue Planung des Bebauungsplanentwurfs MI 10 „Bickenalb-Blick“ wird befürwortet.

 

 


 

Ortsvorsteher Dettweiler begrüßt die Herren Ipser (Investor/IP Baubetreuungs-Bauträger-Immo­bilien GmbH), Wonka (Planer/Ingenieurbüro Wonka) sowie Weiß (Immobilienmakler) zu diesem Tagesordnungspunkt.

Zunächst berichtet der Vorsitzende, bereits am 10.01.2019 wäre die Bebauungsplanung vor­gestellt worden, wobei der Ortsbeirat das Projekt letztendlich einstimmig befürwortet habe.

Damals wäre lediglich die sehr enge, neben der Aussegnungshalle geplante Zuwegung (sog. „Spitzkehre“) kritisiert worden.

Sodann habe sich der Bau- und Umweltausschuss im Rahmen seiner Sitzung am 19.02.2019 mit der Thematik befasst, wobei o.g. Zuwegung ebenfalls als problematisch erachtet worden wäre, weshalb eine Vertagung des Tagesordnungspunktes auf die Sitzung am 26.03.2019 erfolgt wäre, wobei – im Vorfeld der Sitzung – eine Ortsbesichtigung erfolgt wäre.

Zu dieser Sitzung wäre ein neuer Planungsentwurf sowohl hinsichtlich der geänderten Zuwegung als auch der maximalen Gebäudehöhe seitens des Investors bzw. des beauftragten Ingenieur­büros Wonka vorgelegt worden.

Die heutige Sitzung wäre einberufen worden, um dem Ortsbeirat vor der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.04.2019 die neue Planung vorzustellen und ihm Gelegen­heit zu geben, hierzu eine Empfehlung an den Bau- und Umweltausschuss abzugeben.

Nach diesen Informationen erteilt der Vorsitzende den Herren Ipser bzw. Wonka das Wort.

 

Anhand einer Beamer-Präsentation stellt Herr Wonka sodann die neue (geänderte) Planung vor, welche der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt ist.

Herr Wonka erklärt, primär wäre dabei die Zufahrt zu dem unterhalb des Friedhofes geplanten Baugebiet geändert worden, welche nunmehr direkt von der Lindenhofstraße abzweigend, vor­gesehen wäre.

Außerdem wäre die maximale Gebäudehöhe von ursprünglich 11m auf nunmehr lediglich 8 m (Gebäudemitte, vom Rand der Straße ausgehend) reduziert worden.

Darüber hinaus hätten sich bezüglich der dem Ortsbeirat in der Sitzung am 10.01.2019 vorge­stellten Planung keine grundsätzlichen Änderungen ergeben.

Nach wie vor wäre die Erschließung von insgesamt 8 Bauplätzen über eine Privatstraße (Breite: 5,50 m) beabsichtigt,  welche im hinteren Bereich über einen Wendehammer verfügen werde.

Die Straße liege an der Unterkante der Friedhofsböschung, wobei – auf Wunsch des Bau- und Umweltausschusses – auch die Höhenstruktur der Straße mit übernommen worden wäre.

An der Unterkante der Friedhofsböschung werde – im Einfahrtsbereich der Straße – eine

ca. 1,50 m – maximal 1,80 m hohe Stützmauer errichtet.

Die Wasserversorgung des Baugebietes werde voraussichtlich über eine Ringleitung erfolgen.

 

Ortsvorsteher Dettweiler begrüßt die Änderung der Zufahrt zum beabsichtigten Baugebiet, welche direkt von der Lindenhofstraße aus erfolgen werde, wobei die Erschließungsstraße dem Gelände angepasst werde. Die Regenwässer würden mittels Zisternen zurückgehalten, wobei zu deren Entwässerung ein Regenwasserkanal gebaut werde.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden, längeren Aussprache beantwortet Herr Wonka Detailfragen der Anwesenden, wobei insbesondere folgende Themen angesprochen werden:


 

Sammelplatz für Abfälle

Ein solcher Platz sei direkt neben der Einfahrt zur Lindenhofstraße (unterhalb der Friedhofs­böschung) vorgesehen.

 

Vorgaben zur Errichtung der Gebäude

Es bestünden lediglich Vorgaben hinsichtlich der maximalen Gebäudehöhe von 8 m, wobei maximal zweigeschossige Häuser mit maximal 2 Wohneinheiten zulässig seien.

Es wären beispielsweise auch Flachdächer möglich. Die Dachneigung werde auf maximal 20° reduziert. Dies sei erforderlich um die maximal zulässige Gebäudehöhe einhalten zu können.

 

Instandsetzung der Erschließungsstraße (Privatstraße) bei  künftigen Schäden

Alle Grundstückseigentümer seien auch Eigentümer der Privatstraße, weshalb diese hierfür selbst verantwortlich wären.

 

Pflege der Grünflächen

Der im Bebauungsplanentwurf vorgesehene Grünstreifen, welcher auf Wunsch des UBZ aufge­nommen worden wäre, diene der Heckenpflege im Böschungsbereich.

Auch die Begrünung im vorderen Bereich müsse von UBZ gepflegt werden, da es sich hierbei

– auch weiterhin –  um städtisches Eigentum handele.

 

 

Im Anschluss daran informiert Ortsvorsteher Dettweiler, im Rahmen der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 26.03.2019 wäre seitens der SPD-Fraktion ein Antrag bezüg­lich der Erschließung des künftigen Baugebietes seitens der Stadt Zweibrücken – d.h. Erstellung der Planung samt Umsetzung seitens des Stadtbauamtes –  gestellt worden, wozu die Auffassung des Ortsbeirates zu eruieren wäre.

Lt. Aussage des Leiters der Abteilung Stadtplanung beim Stadtbauamt, Herrn Ehrmann, seien hierfür jedoch die personellen Kapazitäten nicht ausreichend.

 

Ortsbeiratsmitglied Bauer weist auf eine Aussage von Herrn Ipser aus der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 10.01.2019 hin, wonach das Baugebiet für ihn nicht mehr rentabel wäre, falls zwei Baugrundstücke – infolge einer geänderten Zuwegung – wegfallen würden.

Daraufhin habe die SPD-Stadtratsfraktion eine alternative Lösung dahingehend gefunden, dass in diesem Fall die Stadt Zweibrücken die Erschließung des Baugebietes übernehmen sollte, was die Begründung zu o.g. Antragstellung gewesen wäre.

 

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, erklärt der Vorsitzende, er beab­sichtige ggf. zwei Abstimmungen (Beschlussfassungen) durchzuführen, wobei der Ortsbeirat zunächst entscheiden sollte, ob er eine Beschlussempfehlung für den Bau- und Umweltausschuss dahingehend ausspreche, der in der heutigen Sitzung seitens des Herrn Wonka vorgestellten, neuen Planung zuzustimmen.

Sollte dies nicht der Fall sein und sich somit abzeichnen, dass eine seitens der Verwaltung durch­zuführende Bebauungsplanung favorisiert werde, werde eine diesbezügliche zweite Abstimmung (Beschlussfassung – als Beschlussempfehlung  für den Bau- und Umweltausschuss) folgen.

 

Sodann fasst der Ortsbeirat   e i n s t i m m i g   den folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.

 

Der Vorsitzende erklärt, somit habe sich die zweite Abstimmung (Beschlussfassung) erübrigt.

 

Ortsbeiratsmitglied Bauer erklärt, aufgrund der erfolgten Abstimmung (Beschlussfassung) sei lediglich der vorgestellten Planung des Baugebietes, nicht jedoch der Durchführung der Erschließung seitens des Investors, Herrn Ipser, zugestimmt worden, weshalb eine zweite, diesbezügliche Abstimmung (Beschlussfassung) durchzuführen wäre.

 

Der Vorsitzende erklärt, maßgeblich sei  allein, dass der Ortsbeirat die heute vorgestellte, neue Planung befürwortet habe, weshalb er keine zweite Abstimmung (Beschlussfassung) durch­führen werde.

 

Sodann dankt Ortsvorsteher Dettweiler den Herren Ipser, Wonka und Weiß.

 

 

 

Verteiler:

III    1x

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Amt 60/61 –  1x

Amt 60/61.2 – 1x

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Amt 84 –  1x