Zu diesem Tagesordnungspunkt ergeben sich keine Wortmeldungen.

 

Ortsvorsteher Hüther informiert bezüglich Antwort der Verwaltung auf die im Rahmen der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 17.12.2018 unter dem Tagesordnungspunkt „Ein­wohnerfragestunde“ angesprochene Thematik hinsichtlich der in Oberauerbach teilweise noch vorhandenen „Dachständer“ (zwecks Stromversorgung).

In der Straße „Am Alten Denkmal“ sei die Niederspannung über die Freileitung zur Ver­sorgung der Häuser mit Hausnummern 5 – 11a noch notwendig.

In allen anderen Straßen, bei denen die Freileitung auf den Dächern noch installiert ist, diene diese ausschließlich zur Versorgung der Straßenleuchten.

Der Umbau bzw. die Erneuerung von Beleuchtungsanlagen sei beitragspflichtig (über sog. „wiederkehrende Beiträge“).

Bis einschließlich des Jahres 2020 würden in Oberauerbach keine wiederkehrenden Beiträge erhoben, was seitens des Ortsbeirates beschlossen worden wäre. Der Stadtrat sei dieser Beschlussempfehlung gefolgt.

Das neue, seitens des Stadtrates zu beschließende Ausbauprogramm werde die Jahre 2021 bis 2025 umfassen, wobei zuvor – d.h. im Laufe des Jahres 2020 – eine entsprechende Beratung im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates erfolgen werde.

Sollte die Entfernung der „Dachständer“ gewünscht werden, müssten zunächst die für diese Maßnahme anfallenden Kosten (einschließlich Folgekosten) ermittelt werden. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Erdkabel sei kostenintensiv. Insgesamt seien ca. 1.200 m Tiefbauarbeiten erforderlich. Wie bereits vorstehend erwähnt, würden hierfür ggf. wiederkehrende Beiträge anfallen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60/66 – 1 x

Amt 81 – 1 x

Amt 84 – 1 x