Sitzung: 15.04.2019 Ortsbeirat Oberauerbach
Ortsvorsteher Hüther berichtet, seitens
Anwohnern beider Straßen sei er in letzter Zeit vermehrt auf teilweise
erheblich überhöhte Geschwindigkeiten von jeweils sowohl ortseinwärts als auch
ortsauswärts fahrenden Kraftfahrzeugen aufmerksam gemacht worden.
Da es sich dabei um subjektive Empfindungen
von Geschwindigkeiten handele, erachte er es als zweckmäßig, zunächst das
objektiv gefahrene Tempo der Kraftfahrzeuge zu ermitteln.
Diesbezüglich sollte die Verwaltung
(Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) gebeten werden, in
den Bereichen o.g. Ortseingänge mobile
Geschwindigkeitsmessanlagen während einer zeitlich begrenzten Dauer
aufzustellen.
Sollte sich dabei herausstellen, dass hier
die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h des Öfteren deutlich
überschritten werde, kämen seitens der Polizeiinspektion vorzunehmende Radarkontrollen (samt Erteilung von
Bußgeldern) in Betracht.
Weitere Optionen wären eine Geschwindigkeitsbegrenzung mittels
Aufstellung entsprechender Verkehrsschilder
– wobei er allerdings eine Reduzierung
auf 30 km/h als nicht praktikabel erachte – sowie der Einbau von Fahrbahnschwellen, wozu die Verwaltung (Ordnungsamt –
Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) ggf. um Stellungnahmen gebeten
werden sollte.
Im Rahmen einer sich hieran anschließenden,
längeren Aussprache wird die Aufstellung mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen
begrüßt, wobei ggf. auch die Beschaffung speziell für Oberauerbach bestimmter
Anlagen in Betracht komme, wodurch künftighin permanente
Geschwindigkeitsanzeigen sowie Messungen ermöglicht würden.
Zwecks Verkehrsberuhigung
(Geschwindigkeitsreduzierung) werden außerdem folgende Maßnahmen angeregt:
Einzeichnung von Parkbereichen
(Parkbuchten) auf den Gehwegen, wobei entsprechende Markierungen derart erfolgen sollten, dass sich
die parkenden Kraftfahrzeuge größtenteils im
Fahrbahnbereich befinden, wodurch auch das behindernde Parken auf
Gehwegen – insbesondere im Hinblick auf Personen mit Kinderwagen bzw.
Rollatoren – verhindert werden könnte.
Begrünungen in den
Straßenrandbereichen (z.B. mittels Pflanzkübel/Pflanzbeete), was zusätzlich zur Ausweisung von
Parkbereichen (Parkbuchten) erfolgen könnte. Dies würde u.a. auch eine optische
Aufwertung der beiden Ortsdurchgangsstraßen darstellen.
Fahrbahnteiler/Verschwenkung
in den Ortseingangsbereichen
Ortsvorsteher
Hüther stellt fest, Intention des Ortsbeirats wäre, dass zunächst in den
beiden o.g. Ortseingangsbereichen mobile Geschwindigkeitsmessanlagen der
Verwaltung (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten)
aufgestellt werden sollten (anschließend ggf. Durchführung von Radarkontrollen
seitens der Polizeiinspektion samt
Erteilung von
Bußgeldern). Darüber hinaus sollte eine Prüfung o.g. Optionen zur Verkehrsberuhigung
(Geschwindigkeitsreduzierung) seitens der Verwaltung (Ordnungsamt – Sachgebiet
Straßenverkehrsangelegenheiten) erfolgen, bzw. es sollten andere, praktikable
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (Geschwindigkeitsreduzierung) für beide
Straßen eruiert und sodann der Ortsbeirat diesbezüglich informiert werden.
Verteiler:
Amt 32 – 1 x
Amt 60/66 – 1 x
Amt 84 – 1 x