Ortsvorsteher Hüther berichtet, seitens Anwohnern beider Straßen sei er in letzter Zeit vermehrt auf teilweise erheblich überhöhte Geschwindigkeiten von jeweils sowohl orts­einwärts als auch ortsauswärts fahrenden Kraftfahrzeugen aufmerksam gemacht worden.

Da es sich dabei um subjektive Empfindungen von Geschwindigkeiten handele, erachte er es als zweckmäßig, zunächst das objektiv gefahrene Tempo der Kraftfahrzeuge zu ermitteln.

Diesbezüglich sollte die Verwaltung (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsange­legenheiten) gebeten werden, in den Bereichen o.g. Ortseingänge mobile Geschwindig­keitsmessanlagen während einer zeitlich begrenzten Dauer aufzustellen.

Sollte sich dabei herausstellen, dass hier die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h des Öfteren deutlich überschritten werde, kämen seitens der Polizeiinspektion vorzu­nehmende Radarkontrollen (samt Erteilung von Bußgeldern) in Betracht.

Weitere Optionen wären eine Geschwindigkeitsbegrenzung mittels Aufstellung ent­sprechender Verkehrsschilder  wobei er allerdings eine Reduzierung auf 30 km/h als nicht praktikabel erachte – sowie der Einbau von Fahrbahnschwellen, wozu die Verwaltung (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) ggf. um Stellungnahmen gebeten werden sollte.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden, längeren Aussprache wird die Aufstellung mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen begrüßt, wobei ggf. auch die Beschaffung speziell für Oberauerbach bestimmter Anlagen in Betracht komme, wodurch künftighin perma­nente Geschwindigkeitsanzeigen sowie Messungen ermöglicht würden.

Zwecks Verkehrsberuhigung (Geschwindigkeitsreduzierung) werden außerdem folgende Maßnahmen angeregt:

Einzeichnung von Parkbereichen (Parkbuchten) auf den Gehwegen, wobei ent­sprechende Markierungen derart erfolgen sollten, dass sich die parkenden Kraftfahrzeuge größtenteils im  Fahrbahnbereich befinden, wodurch auch das behindernde Parken auf Gehwegen – insbesondere im Hinblick auf Personen mit Kinderwagen bzw. Rollatoren – verhindert werden könnte.

Begrünungen in den Straßenrandbereichen (z.B. mittels Pflanzkübel/Pflanzbeete), was zusätzlich zur Ausweisung von Parkbereichen (Parkbuchten) erfolgen könnte. Dies würde u.a. auch eine optische Aufwertung der beiden Ortsdurchgangsstraßen darstellen.

Fahrbahnteiler/Verschwenkung in den Ortseingangsbereichen

Ortsvorsteher Hüther stellt fest, Intention des Ortsbeirats wäre, dass zunächst in den beiden o.g. Ortseingangsbereichen mobile Geschwindigkeitsmessanlagen der Verwaltung (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) aufgestellt werden sollten (anschließend ggf. Durchführung von Radarkontrollen seitens der Polizeiinspektion samt


Erteilung von Bußgeldern). Darüber hinaus sollte eine Prüfung o.g. Optionen zur Ver­kehrsberuhigung (Geschwindigkeitsreduzierung) seitens der Verwaltung (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) erfolgen, bzw. es sollten andere, praktikable Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (Geschwindigkeitsreduzierung) für beide Straßen eruiert und sodann der Ortsbeirat diesbezüglich informiert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 32 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 1 x