Sitzung: 05.05.2010 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschluss:
Die städtischen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an die Träger der freien Jugendhilfe zu den Kosten der Modernisierung und Instandsetzung von Kindertagesstätten in der Stadt Zweibrücken werden wie folgt geändert:
1. in Ziffer 2 c wird die Zahl 40% durch 50% ersetzt
2. in Ziffer 2.2 wird dem ersten Absatz der Buchstabe a) vorangestellt und die Zahl 40% durch 50% ersetzt. Dem zweiten Absatz wird der Buchstabe c) vorangestellt, er wird zum dritten Absatz und die Zahl 40% durch 50% ersetzt. Zwischen dem ersten und zweiten Absatz wird der Buchstabe b) mit folgendem Wortlaut ergänzt:
abweichend von Buchstabe a) wird ein Zuschuss in Höhe von
60% für energetische Maßnahmen im
Bereich der Außenhülle des Gebäudes gewährt. Hierunter fällt im einzelnen (Aufzählung
ist abschließend)
- Erneuerung von Fenstern
- Fassadendämmung
- Dämmung der obersten
nutzbaren Geschossdecke oder des Daches
- Dämmung der Kellerdecke
Die Maßnahmen sind unter
Beachtung der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung
(EnEV) durchzuführen.
3. Ziffer 6 wird neu gefasst:
Diese Richtlinien gelten nicht für den Neu- und Umbau von Kindertagesstätten im Sinne von § 15 Kindertagesstättengesetz in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz vom 15.09.2008 „Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 sowie Gewährung von Landeszuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten“.
4. in Ziffer 7 wird das Datum 1.1.2003 durch 1.1.2010 ersetzt
Der Vorsitzende verweist auf die Stadtratsdrucksache Nr. 146.
Der Stadtrat fasst ohne Aussprache folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
34 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |
Verteiler:
Amt 51