Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die städtischen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an die Träger der freien Jugendhilfe zu den Kosten der Modernisierung und Instandsetzung von Kindertagesstätten in der Stadt Zweibrücken werden wie folgt geändert:

1.                  in Ziffer 2 c wird die Zahl 40% durch 50% ersetzt

2.                  in Ziffer 2.2 wird dem ersten Absatz der Buchstabe a) vorangestellt und die Zahl 40% durch 50% ersetzt. Dem zweiten Absatz wird der Buchstabe c) vorangestellt, er wird zum dritten Absatz und die Zahl 40% durch 50% ersetzt. Zwischen dem ersten und zweiten Absatz wird der Buchstabe b) mit folgendem Wortlaut ergänzt:

            abweichend von Buchstabe a) wird ein Zuschuss in Höhe von 60% für energetische       Maßnahmen im Bereich der Außenhülle des Gebäudes gewährt. Hierunter fällt im                           einzelnen (Aufzählung ist abschließend)
            - Erneuerung von Fenstern
            - Fassadendämmung
            - Dämmung der obersten nutzbaren Geschossdecke oder des Daches
            - Dämmung der Kellerdecke
            Die Maßnahmen sind unter Beachtung der jeweils gültigen       Energieeinsparverordnung (EnEV) durchzuführen.

3.                  Ziffer 6 wird neu gefasst:

           Diese Richtlinien gelten nicht für den Neu- und Umbau von Kindertagesstätten im Sinne von § 15 Kindertagesstättengesetz in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz vom 15.09.2008 „Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 sowie Gewährung von Landeszuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten“.

4.                  in Ziffer 7 wird das Datum 1.1.2003 durch 1.1.2010 ersetzt

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Stadtratsdrucksache Nr. 146.

 

Der Stadtrat fasst ohne Aussprache folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 51