Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Umsetzung der Verkehrsberuhigung in der Fußgängerzone gemäß der vorgestellten Varianten 1 oder 2.

 


Der Vorsitzende verweist auf den Antrag der SPD Fraktion (Vorlagen-Nr. 10/116/2018/1).

 

Er bittet Herrn Stefaniak (Amtsleiter Ordnungsamt) um weitere Ausführungen.

 

Herr Stefaniak stellt anhand einer Powerpointpräsentation die Verkehrssituation in der Fußgängerzone dar.

 

(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.)

 

Herr Stefaniak zeigt anhand einer Karte die insgesamt acht Zufahrtsmöglichkeiten in die Fußgängerzone. Diese Zufahren würden auch vom Zulieferverkehr genutzt. Die Lieferzeiten seien von Montags bis Freitags von 6:00 Uhr bis 11:00 Uhr, sowie Samtstags bis Sonntags von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr. Der Antrag der SPD-Fraktion habe eine Zunahme des Fahrzeugverkehrs bemängelt. Diese Zunahme habe die Verwaltung im Vorfeld ebenfalls festgestellt. Im Zuge dessen habe man durch Hilfspolizeikräfte die Kontrollen in der Fußgängerzone verstärkt. Diese Kontrollen hätten bereits eine gewisse Wirkung erzielt. Diese sei jedoch nicht zufriedenstellend. Dabei habe man über weitere Überlegungen angestellt um Möglichkeiten der Einflussnahme auf den Verkehr auszuüben. Dies sei zum einen provisorische Absperrungen und zum anderen der Einbau von versenkbaren Pollersysteme. Im Anschluss zeigt Herr Stefanik die Kontrollmaßnahmen der Ordnungsbehörde vom 01.01.2018 bis 15.03.2019 auf.

Zudem werden Fotos von den provisorischen Absperrungen der Zufahrten gezeigt. Er führt weiter aus, dass die hauptsächlich für den Lieferverkehr genutzten Straßen seien die Post,- Rosengarten,- und Ritterstraße zuzüglich der Zufahrt über die Alexanderstraße. Die Kosten der provisorischen Maßnahmen beziffert er auf ca. 50.000,-- €. Anschließend werden Beispielbilder von versenkbaren Pollersystemen gezeigt. In diesem Zusammenhang habe man sich mit der Stadt Koblenz in Verbindung gesetzt. Die Stadt Koblenz verfüge derzeit über sechzehn Polleranlagen. Nach Rücksprache ist mit folgenden Kosten zu rechnen: (je Poller): Tiefbauarbeiten ca. 20.000,-- € (je nach Untergrund und Beschaffenheit des Bodens, technische Ausstattung 25.000,-- €, jährliche Kosten für Wartung ca. 600,-- €, jährliche Kosten für eventuelle Reparaturen ca. 420,-- €, jährliche Stromkosten ca. 200,-- €, jährliche Kosten Telekom ca. 360,-- €, jährliche Kosten Unfälle, Verursacher unbekannt ca. 180,-- €. Herr Stefaniak zeigt ein Beispielbild der Stadt Koblenz für ein potentieller versenkbares Pollersystem. Er weist daraufhin, dass bei einem Alarmfall der Feuerwehr die Pollersysteme von der Feuerwehr gesteuert werden können um eine ungehinderte Zufahrt zu ermöglichen. Bei Rettungsfahrzeugen sei eine entsprechender Transponder hinter den Windschutzscheibe des jeweiligen Fahrzeuges befestigt. Im Anschluss werden Bilder der Funktionsweise der elektrischen Poller gezeigt. Die Aushubtiefe für den Einbau betrage zwischen 1,00 m und 1,20 m. Das Bauamt habe eine entsprechende Prüfung vorgenommen. In den möglichen Einbaustellen sei ein Einbau gewährleistet. Herr Stefaniak erläutert im Anschluss die technischen Eigenschaften und die Sicherheitsaspekte eines elektrischen Pollers. Die Kosten einer elektrischen Polleranlage in Zweibrücken schätzt er auf ca. 40.000,-- bis 45.000,-- € (je Poller). Zusätzlich benötige man herausnehmbare bzw. feste Metallpoller zur Verminderung der Zufahrtsbreite inkl. Einbauarbeiten. Diese Poller könnten jedoch auch teilweise durch große Pflanzgefäße ersetzt werden.

 

Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Danner fragt nach möglichen Sicherheitsaspekten der gezeigten Poller bei Veranstaltungen wie z.B. das Stadtfest.

 

Herr Stefaniak entgegnet, dass diese Poller keine Hochsicherheitspoller seien. Diese Poller sollen lediglich den Verkehrsfluss entsprechend regeln. Ob das Stadtfest durch Betonleitplanken, Metallwannen o.ä. gesichert werde, hänge von der jeweiligen Gefährdungsstufe ab.

 

Ausschussmitglied Hüther stellt fest, dass die vorgestellten Pollern, die ja auch mit einer Sollbruchstelle versehen sind, zur Gefahrenabwehr nicht geeignet sind.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Stefanik, dass man tatsächlich im Notfall die Poller, auch aufgrund er Sollbruchstelle, umfahren könne.

 

Ausschussmitglied Schönborn stellt die Frage auf, ob alle acht Zufahrten gesperrt werden müssen, oder ob es Sinn machen würde, wenn man einige Zufahren offen lässt. Desweiteren mache es  für ihn keinen Sinn, wenn man nun Poller einbauen würde und für das Stadtfest weitere Absperrungen aufstellt.

 

Der Vorsitzende erwidert, dass es momentan nur um das Thema „Befahren der Fußgängerzoen“ ginge. Desweiteren bringt er vor, dass es nicht finanzierbar wäre, wenn man die ganze Breite der Straßen mit Hochsicherheitspollern ausstatten würde.

 

Ausschussmitglied Schönborn schlägt vor, dass man ja beginnen könne mit dem Einbau von zwei bis drei Hochsicherheitspollern. Der Einbau von Hochsicherheitspollern könne dann jahresweise, schrittweise weitergeführt werden.  Dies könne doch ermöglicht werden.

 

Der Vorsitzende weist daraufhin, dass dies möglich wäre. Die Kosten hierzu habe man jedoch nicht ermittelt.

 

Herr Stefaniak bringt vor, dass die Veranstaltung „Stadtfest“ einen viel größeren räumlichen Bereich beanspruche wie lediglich die Fußgängerzone. Unter dieser Voraussetzung bringe ein Hochsicherheitspoller der Stadt keine erhöhte Sicherheit. Dies sei natürlich auch eine Kostenfrage. Hinsichtlich der Sperrung der Zufahrten, sei man der Auffassung, dass man drei bis fünf  Zufahren sperren könne. Welche dies seien, müsse noch festgelegt werden. Letztendlich würden vier Zufahren reichen und den Rest mit herausnehmbaren, stabile, Pollern sperren.

 

Ausschussmitglied Dr. Pohlmann ist der Meinung, man komme der Sache schon näher. Man habe ja in der Vergangenheit schon darüber sich ausgetauscht. Man habe in der damaligen Aussprache schon festgestellt, dass die Hochsicherheitspoller für die Stadt nicht finanzierbar wären. Der Antrag der SPD-Fraktion liefe ja darauf hinaus, dass man sagte der Autoverkehr in der Fußgängerzone habe zugenommen und die Atmosphäre werde gestört und die Verweildauer der Passanten werde dadurch womöglich herabgesetzt. Durch die Aufzeigung der provisorischen Absperrungen habe man ja gesehen, dass dies keine Lösung sei. Ob man nun elektrische Poller benötige oder nicht, sei die Frage. Er habe jedoch dein Eindruck gewonnen, dass die verstärkten Kontrollen durch das Ordnungsamt gewisse Effekte erzielen. Er schlägt vor, dass man je Jahresquartal in einer „Schwerpunktwoche“ verstärkt Kontrollen durchführen könne. Dann könne man feststellen, ob dies eine Effekte erziele, oder eben nicht. Und wenn kein Effekt erzielt werde, hätte man immer noch die Möglichkeit Poller einzubauen. Er weist zudem auf die Kosten für den Einbau der Poller hin. 

 

Der Vorsitzende schlägt vor, dass man zumindest im Bereich Hallplatz (erhöhte Wendemanöver) oder im Bereich der Poststraße (erhöhte Durchfahrten) in Angriff nimmt. Aus den gewonnen Erkenntnissen könne man die weitere Vorgehensweise ableiten. Natürlich werde durch verstärkte Kontrollen sich die Durchfahrten mit der Zeit verringern. Dazu müsse man aber das Personal auf den Bereich Fußgängerzone fokussieren. Wenn dies ein Auftrag an die Verwaltung sein soll, werde dies auch so umgesetzt.

 

Ausschussmitglied Helbing plädiert auch dafür, dass man eine Sperrung von ca. vier Zufahrten prüfen solle. Man solle z.B. die Rosengartenstraße und die Ritterstraße stärker bestreifen und kontrollieren. Dadurch könne man Erfahrungswerte sammeln. Eventuell könne man eine Überwachungskamera installierten.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass er im Vorhinein schon sagen könne, dass man hierzu keine Erlaubnis von Landesdatenschutzbeauftragten erhalten werde.

 

Ausschussmitglied Dettweiler bringt vor, dass man eine entsprechende Haushaltsgenehmigung mit entsprechenden Auflagen erhalten habe. Aufgrund der Kosten, ist er der Meinung, dass man sich keine versenkbare Pollern leisten könne. Für ihn käme nur in Frage, dass man zwei bis drei Straße, wie z.B. die Poststraße mit den (Ø76,1) Pfosten. Für Rettungsfahrzeuge oder Einsatzfahrzeuge müsse natürlich ein entsprechender Schlüssel vorhanden sein. Die wäre für geringe Kosten umzusetzen.

 

Ausschussmitglied Hüther bemerkt, dass die Poller bei Großveranstaltungen keine Sicherheit bieten würden. Betonsperren oder sandgefüllte Container müssen trotzdem, wie bisher auch, aufgestellt werden. Die Absperrungen dienen nur, damit kein Verkehr durch die Fußgängerzone fährt. Fahrräder seien dadurch jedoch nicht betroffen. Wenn man sich die vorgestellte Statistik der Kontrollmaßnahmen der Ordnungsbehörde ansehe, stelle er fest, dass ca. die Hälfte der Verstöße (Fahren in der Fußgängerzone) von Fahrradfahrern begangen worden sind. Die Kosten für die Pollersysteme seien, nach seiner Auffassung, nicht vertretbar. Auch seien die Kosten für die provisorischen Absperrungen hinsichtlich des Kosten/Nutzungsverhältnis nicht akzeptabel. Aufgrund der Kosten lehne die CDU-Fraktion die bauliche Umsetzung ab.

 

Ausschussmitglied Schneider schließt sich der Meinung von Ausschussmitglied Dettweiler an. Mit geringen Kosten könne man durch die (Ø76,1) Pfosten den Bereich Einfahrt durch die Poststraße sperren. Er habe nicht beobachtet, dass Fahrradfahrer von der Poststraße kommend, auf dem Hallplatz wenden würden. Er wünsche sich zudem, dass die Fahrradfahrer in der Fußgängerzone zugelassen werden. Dies sei in Teilbereichen schon geschehen (Bereich Schloßplatz). Auch werde man sich künftig Gedanken machen müssen, ob man die E-Scooter (E-Roller) ebenfalls zulassen möchte. Dies gehöre, nach seiner Auffassung, zur Mobilität dazu. In anderen Städten sei man wesentlich „fahrradfahrerfreundlicher“. Außerdem stimmt er dem Vorsitzenden zu, dass man zuerst den Hauptschwerpunkt Hallplatz (Poststraße) zuerst schließe. Die Pfosten sollen zudem, aufgrund von Stolpergefahr  komplett „wegnehmbar“ sein (nicht umlegbar). Eine weitere Überlegung sei die Einrichtung eines Lieferzentrums.

 

Ausschussmitglied Düker meint, dass dies eine „Billiglösung“ sei. Mit der Zeit werde man feststellen, dass man nicht die Effektivität erreichen werde, wie erhofft. Er ist der Auffassung, dass man an zwei Stellen versenkbare Pollern setzen sollen und die auch eine gewisse Sicherheit bieten.

 

Ausschussmitglied Eckerlein spricht sich gegen ein Lieferzentrum aus. Dies würde alles komplizierter machen. Man solle froh sein, dass sich überhaupt Geschäfte in der Fußgängerzone ansiedeln. Durch verstärkte Kontrollen der Ordnungsbehörde werde sich mit der Zeit sich die Verkehre an die Vorgaben halten.

 

Ausschussmitglied Schönborn weist daraufhin, dass wie in der gezeigten Präsentation vorgetragen in 15 Monaten 327 Parkverstöße in der Fußgängerzone festgestellt bzw. geahndet wurden. Er schlägt in diesem Zusammenhang vor, auf vier Zufahren sich zu beschränken. Das hieße vier Zufahrten komplett mit Blumenkübel oder dergleichen abzusperren und die restlichen vier mit Pollern zu sichern. Damit kämen nur noch Fußgänger, Fahrradfahrer oder Rollerfahrer durch. Man könne die Poller schrittweise installieren bzw. einbauen. 

 

Ausschussmitglied Hüther bemerkt, dass die Kontrollmaßnahmen der Ordnungsbehörde 14,5 Monate seien und Herr Stefaniak habe zudem explizit darauf hingewiesen, dass diese Parkverstöße zum Großteil in den Zufahrten begangen worden sind.

 

Ratsmitglied Nunold bringt den Hinweis vor, dass in den Abendstunden im Sommer im Bereich Hallplatz etliche Fahrzeuge parken würden.

 

Ausschussmitglied Danner hebt hervor, dass die Sicherheit der Fußgänger nicht aus den Augen gelassen werden dürfe.

 

Ausschussmitglied Dettweiler teilt mit, dass aufgrund der kommenden Kommunalwahlen die Parteien ihre Infostände in der Fußgängerzone aufstellen werden. In der Vergangenheit habe er es so gehandhabt, dass er sich mit seinem Fahrzeug in die Seitenstraße gestellt habe. Er stellt die Frage wie soll damit umgegangen werden?

 

Ausschussmitglied Schneider wirft ein, dass es ja keine politische Sonderreglung geben könne.

 

Der Vorsitzende antwortet, dass es ja nicht darum ginge den Lieferverkehr einzuschränken. Es ginge darum den Verkehr herauszuhalten, der im Normalfall dort nichts zu suchen habe.

 

Ausschussmitglied Eckerlein regt an, dass bei Aufstellung von Pflanzkübeln die Einfahrt soweit zu verringern, dass man erkennen könne, dass dies eine verengte Zufahrt sei. Feuerwehrfahrzeuge sollen aber noch hineinfahren können. Auch spricht er sich aus, dass das Ordungsamt gegen das, wie eben erwähnt, illlegale Parken auf dem Hallplatz vorgehe.

 

Herr Stefanik entgegnet, dass diese Verstöße ebenfalls festgestellt und geahndet werden. Dies sei in der gezeigten Statistik auch mit eingeflossen.

 

Ausschussmitglied Neubert spricht sich gegen eine „Pollerlösung“ aus. Er habe durchaus Vertrauen in das Ordnungsamt, die genannten Probleme durch eine verstärkte Präsens anzugehen.

Man könne das Ergebnis dieser erhöhten Bestreifung in einem halben Jahr oder Jahr nochmals besprechen. Wenn es darum ginge, dass die personelle Situation zu berücksichtigen sei, könne man hier das Augenmerk darauf legen.

 

Der Vorsitzende bringt die beiden, von der Verwaltung vorgeschlagenen, Beschlussempfehlungen zur Abstimmung.

 

Variante 1 (wird abgelehnt)

Variante 2 (wird zugestimmt)

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis für Variante 2 (Einbau Pollersysteme)

 

Ja:

7

Nein:

6

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 12 Mitglieder teil. Der Vorsitzende nahm an der Abstimmung teil.

 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61

1 x Amt 32

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis für Variante 1 (provisorische Absperrung aller Zufahrten)

 

Ja:

0

Nein:

12

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 12 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61

1 x Amt 32

 

Abstimmungsergebnis für Variante 2 (Einbau Pollersysteme)

 

Ja:

7

Nein:

6

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 12 Mitglieder teil. Der Vorsitzende nahm an der Abstimmung teil

 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61

1 x Amt 32