Sitzung: 16.04.2019 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes MI 10 „Bickenalb Blick“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 3) zu entnehmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan MI 10 „Bickenalb Blick“ durchzuführen.