Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Die Aufstellung des Bebauungsplanes MI 10 „Bickenalb Blick“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 3) zu entnehmen.

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan MI 10 „Bickenalb Blick“  durchzuführen.