Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Die Aufstellung des Bebauungsplanes OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann- Straße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 4) zu entnehmen.

           

            Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 10 Mitglieder teil.

 

Die Ausschussmitglieder Danner, Schönborn waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

 

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann- Straße“  durchzuführen.

 

            Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 10 Mitglieder teil.

 

Die Ausschussmitglieder Danner, Schönborn waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

 

3.                  Der Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2009 wird aufgehoben.

 

            Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 10 Mitglieder teil.

 

Die Ausschussmitglieder Danner, Schönborn waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

 

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1439/2019.

 

Er verweist, dass Frau Söhn vom Ingenieurbüro WVE GmbH, Kaiserslautern, falls dies gewünscht, werde weiterreichende Ausführungen erläutern könne.

 

Hierzu gibt es von den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses keine Wortmeldungen.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss  e i n s t i m m i g  folgenden

 

 

 

 


 

 

Verteiler:

 

1 x Amt 60/61