Nachtrag: 15.06.2011

Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Frau Müller-Braun ist bereits 16 Jahre in der Tages- sowie Vollzeitpflege aktiv. Sie ist eine der Absolventinnen des ersten Qualifizierungskurses auf Grundlage der Richtlinien der Stadt Zweibrücken zur Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII.

Das Referat wurde von ihr im Qualifizierungskurs als Abschlussarbeit erstellt. Sie schildert darin die Voraussetzungen und Inhalte der Kindertagespflege.

 

Dazu ist im Wesentlichen folgendes erforderlich:

 

  • eine kindgerechte Gestaltung der Wohnung

 

  • ein Raum zum Spielen

  • Ruheräume für Kleinkinder zum Schlafen

 

  • die Möglichkeit Hausaufgaben ungestört zu erledigen

 

  • Spielen als Bildungsangebot

 

  • Betreuung und Anleitung (z.B. bei Arztbesuchen oder beim Zähneputzen

 

  • eine altersgerechte Erziehung in allen Lebenslagen

 

  • Elternarbeit (Zusammenarbeit in Erziehungsfragen und Abstimmungen zu den Inhalten der Tagespflege einschl. Betreuervertrag). Die Tagespflege soll die familiäre Erziehung ergänzen und nicht ersetzen.

 

Ergänzend zum Referat von Frau Müller-Braun gibt Frau Facco einen Einblick in das Zahlenmaterial zum 31.5.2011 des Aufgabengebietes Kindertagespflege wie folgt:

 

  • Es befanden sich 36 Kinder bei 22 Tagespflegepersonen

 

  • In der Zeit von 1.1. bis 31.5.2011 wurden 46 Anfragen zur Vermittlung einer Tagespflegeperson verzeichnet, wobei in 10 Fällen eine Tagespflege ermöglicht werden konnte, zwei Kinder wurden in den Hort vermittelt. Darüber hinaus verblieben zwei Kinder in häuslicher Betreuung bei den Großeltern, vier Anträge wurden zurückgenommen. Die restlichen Fälle sind noch in Bearbeitung.

 

  • Der erste Qualifizierungskurs fand in zwei Abschnitten insgesamt von August 2010 bis März 2011 statt. Hierbei wurden 12 Personen qualifiziert

 

  • Der nächste Kurs findet im Herbst 2011 vom 9. August bis Ende Dezember statt