Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlüsse:

 

1.                  Die Aufstellung des Bebauungsplanes MI 10 „Bickenalb Blick“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 3) zu entnehmen.

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan MI 10 „Bickenalb Blick“  durchzuführen.

3.         Die Festsetzung des Bebauungsplanes wird dahingehend geändert, dass auf die Doppelhausbebauung verzichtet wird.


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ratsmitglied Neubert merkt hierzu an, dass es sich um eine rein private Erschließung handelt und zukünftige Käufer Nachteile in Bezug auf Kanal, Müllabfuhr und Straßenausbaubeiträgen erleiden und bittet um Prüfung, ob man die Straße nicht so zur Stadt überführen könne, dass den zukünftigen Eigentümern keine Nachteile entstehen. Herr Boßlet, UBZ, gibt an, dies sei die Entscheidung des Investors. Vorteil hier sei, man könne deutlich zügiger agieren, wenn die Erschließung privatrechtlich erfolgt.

 

Ebenso regt Ratsmitglied Dirk Schneider an, nach der Privaterschließung und des Ausbaus die Straße in das Eigentum der Stadt zu überführen. Zudem solle die Erlaubnis Doppelhäuser zu genehmigen nicht erteilt werden. Beigeordneter Pirmann gibt an, dass jeder der dort baue um die Umstände Bescheid weiß und sieht daher keine Notwendigkeit zur Änderung. Der Investor habe in der Bau- und Umweltausschusssitzung zugesagt, auf die Doppelhausbebauung zu verzichten.

 

Der Stadtrat fasst      e i n s t i m m i g     folgende


Abstimmungsergebnis zu Nr. 1 + 2:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 35 Mitglieder teil.

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu Nr. 3:

 

Ja:

33

Nein:

0

Enthaltung:

2

 

An der Abstimmung nahmen 35 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 60