Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss des Zielabweichungsverfahrens und auf der Basis des ggf. an die Vorgaben der Landesplanung angepassten Bebauungsplanvorentwurfes, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat     e i n s t i m m i g     folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

33

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 33 Mitglieder teil. Die Ratsmitglieder Danner und Rimbrecht waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

 

Verteiler:

Amt 60