Sitzung: 22.05.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss des Zielabweichungsverfahrens und auf der Basis des ggf. an die Vorgaben der Landesplanung angepassten Bebauungsplanvorentwurfes, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Ohne Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
33 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 33 Mitglieder teil. Die Ratsmitglieder Danner und Rimbrecht waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.
Verteiler:
Amt 60