Beschluss:

 

Ein Standortwechsel wird abgelehnt.

 

Somit wird der ursprünglich beabsichtigte Standort zur Errichtung des Pavillons (Unter­stand) auf dem Dorfplatz (Böschungsbereich links neben der Garage) auch weiterhin favorisiert.

 


 

Ortsvorsteherin Murer berichtet, vor ca. 2 Wochen habe sich ergeben, dass evtl. ein anderer Standort (bislang war hierfür der Böschungsbereich links neben der Garage vorgesehen) geeigneter wäre und darüber hinaus weniger Kosten verursachen würde.

In diesem Zusammenhang erteilt sie Ortsbeiratsmitglied Igel das Wort.

 

Ortsbeiratsmitglied Igel informiert, nachdem die Angebote bezüglich Fundamentgründung eingeholt worden seien, habe sich herausgestellt, dass hierfür Kosten in einer Größenord­nung von ca. 5.000,00 € (für eine Bodenplatte) bis 8.000,00 € (für Einzelfundamente) an­fallen würden. Diese relativ hohen Kosten würden damit zusammenhängen, dass dieser Geländebereich eine nach hinten abfallende Böschung aufweise.

Daraufhin habe sie sich mit Familie Boßlet (Eigentümer des angrenzenden Grundstücks) in Verbindung gesetzt, wobei – im Hinblick auf die sehr geringe Entfernung zu deren Ge­lände – Familie Boßlet Bedenken dahingehend geäußert habe, dass bei Errichtung des Unterstandes an diesem Standort, zwangsläufig fortwährende Ruhestörungen zu befürchten seien.

Außerdem wäre dieser Standort ständig feucht bzw. nass und überwiegend dunkel, da hier nur in den Morgenstunden Sonneneinstrahlung bestehe.

Sodann habe sie nochmals Kontakt mit Herrn Dahlhauser aufgenommen, wobei dieser die Rasenfläche (links neben dem Tannenbaum) als Alternativstandort vorgeschlagen habe, welcher von der Steinackerstraße her besser einsehbar sei als der ursprünglich beabsich­tigte Bereich.

Da es sich hierbei um eine ebene Fläche handele, wäre die Fundamentgründung kosten­günstiger möglich.

Daraufhin sei nochmals eine Ortsbesichtigung mit Teilnahme des Herrn Oberbürger­meisters Wosnitza sowie Vertretern von Hauptamt, Stadtbauamt und UBZ erfolgt, wobei sich die Anwesenden mit dem alternativen Standort einverstanden erklärt hätten, falls der Ortsbeirat diesen Bereich favorisieren sollte.

Lt. eines aktuellen, vor wenigen Tagen erstellten Angebotes, würden sich hier die Funda­mentkosten (Bodenplatte) auf lediglich 4.201,68 € reduzieren, wovon die örtliche Bürger­initiative einen Betrag in Höhe von 1.000,00 € finanzieren und die Firma Dahlhauser eine Spende in Höhe von 500,00 € leisten werde, so dass sich der seitens der Stadt Zweibrücken zu leistende Betrag auf lediglich ca. 2.700,00 € belaufen würde.

Die Auftragserteilung seitens der Verwaltung solle in den nächsten Tagen erfolgen, so dass die Arbeiten zur Fundamentgründung spätestens in der Woche vom 03.06. bis 07.06.2019 in Angriff genommen werden könnten.

Der Aufbau des Pavillons wäre vorläufig im Zeitraum vom 07.06. bis 14.06.2019 geplant, wobei auf dessen linker Seite die Schaffung einer kleinen Grillstelle angedacht wäre.

 

Im Anschluss daran schlägt Ortsbeiratsmitglied F. Murer eine Prüfung dahingehend vor, ob als Standort für den Pavillon evtl. die bereits vorhandene, befestigte Bühnenfläche in Betracht komme.

Dies wäre die günstigste Lösung.


 

Ortsbeiratsmitglied Igel gibt zu bedenken, dass trotzdem ein Fundament erstellt werden müsste, da das Bühnenpflaster nicht zur Aufstellung eines Pavillons geeignet sei, weshalb hier keine Kosteneinsparung zu erreichen wäre.

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan erklärt, der Standort des Pavillons/Unterstandes neben der Garage wäre keineswegs verschattet, was er vor wenigen Tagen festgestellt habe. Kurz nach 17.30 Uhr habe er hier noch eine intensive Sonneneinstrahlung festgestellt.

Außerdem betrage die Differenz zur Erstellung des Fundamentes (Bodenplatte) lediglich ca. 800,00 €, was nicht gravierend sei.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden, kürzeren Aussprache kommt man überein, dass vor einer weiteren Beratung zunächst eine Ortsbesichtigung im Bereich Dorfplatz durchgeführt werden sollte, um optische Eindrücke bezüglich Vor- und Nachteilen beider möglicher Standortvarianten zu erhalten.

Sodann unterbricht die Vorsitzende die Sitzung zwecks Durchführung der Ortsbesich­tigung.

Nach Beendigung der ca. 20-minütigen Ortsbesichtigung begeben sich die Anwesenden

– zwecks Fortsetzung der Sitzung – zurück ins Dorfgemeinschaftshaus (Sitzungsraum).

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan erklärt, der ursprünglich beabsichtigte Standort des Pavillons (im Böschungsbereich links neben der Garage) sei durchaus geeignet und sollte beibe­halten werden.

Seiner Auffassung nach würde dessen Errichtung im alternativen Bereich (links neben dem Tannenbaum) den Charakter des Dorfplatzes stören.

 

Ortsbeiratsmitglied Glahn bemerkt, darüber hinaus erachte er den ursprünglich beabsich­tigten Standort auch im Hinblick auf den Schutz von Personen bei Extremwetterereignissen (z.B. Starkregen, Hagel etc.) als besser geeignet als o.g. Alternativstandort neben dem Tannenbaum.

 

Ortsbeiratsmitglied Igel weist auf die schwierige Fundamentgründung am ursprünglich beabsichtigten Standort hin (infolge der nach hinten abfallenden Böschung) wodurch Mehrkosten in Höhe von ca. 1.700,00 € entstehen würden, welche unter Umständen seitens der Verwaltung nicht finanziert würden. Außerdem seien hier Ruhestörungen für Familie Boßlet zu befürchten.

 

Nach einer sich hieran anschließenden, kürzeren Aussprache fasst der Ortsbeirat den folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

2

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 9 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 60 – 1 x

Amt 84 – 1 x