Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss entscheidet wie folgt:

 

  1. die Aufwandsentschädigungen (´Betreuergehälter´) für Betreuer des Stadtjugendamtes werden wie in der Drucksache dargestellt beschlossen.

 

  1. die beigefügte Vereinbarung (Anlage 2 zur Drucksache) zwischen Betreuern und dem Stadtjugendamt Zweibrücken wird beschlossen.

 

  1. die in der Drucksache dargestellten Qualitätsstandards für Betreuer werden beschlossen.

 

 


Der Vorsitzende verweist hinsichtlich des dem Beschlussvorschlag zu Grunde liegenden Sachverhaltes auf die Beschlussvorlage Nr. 51/00448/2011.

 

Herr Wilhelm weist ergänzend darauf hin, dass es wichtig sei, Freizeiten der Offenen Jugendhilfe einheitlich zu gestalten. Hierzu gehöre auch eine einheitliche Handhabung der Betreuergehälter. Eine Unterscheidung gibt es künftig nur noch unter Ferienmaßnahmen mit und ohne Übernachtung. Des Weiteren erhalten die hauptverantwortlichen Betreuer eine Zulage.

 

Die vom Jugendamt erarbeiteten Qualitätsstandards für Betreuer seien nicht nur bzgl. des Vollzuges des § 8a SGB VIII von Bedeutung, sondern auch für die Eltern sehr wichtig, da diese damit die Sicherheit haben, dass ihre Kinder ordnungsgemäß und kompetent betreut werden.

 

Das zu beschließende „Betreuerpaket“ entspricht weitestgehend den Regelungen bei der Verbandsgemeine Zweibrücken-Land.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

0