Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Der Vorsitzende beglückwünscht die Ratsmitglieder zu ihrer Wahl und erläutert anhand der Bestimmungen der Gemeindeordnung (§ 30 Abs. 2) die Pflichten der Ratsmitglieder (Schweigepflicht, Treuepflicht und Sonderinteresse).

 

Im Anschluss daran verpflichtet er alle anwesenden Ratsmitglieder durch Handschlag.