Sitzung: 05.05.2010 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Auf der Grundlage des o.g. Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat folgende
Beschlussfassung:
Die Aufstellung einer Teiländerung 2 des Bebauungsplanes ZW 121 „Güterbahnhof“ im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB wird beschlossen. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem der Stadtratsdrucksache Nr. 142 beiliegenden
Lageplan zu entnehmen (Anlage).
Der Vorsitzende verweist auf die Stadtratsdrucksache Nr. 142.
Der Stadtrat fasst ohne Aussprache e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
35 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Verteiler:
Amt 60