Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Auf der Grundlage des o.g. Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat folgende

Beschlussfassung:

 

Die Aufstellung einer Teiländerung 2 des Bebauungsplanes ZW 121 „Güterbahnhof“ im

beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB wird beschlossen. Der

Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem der Stadtratsdrucksache Nr. 142 beiliegenden

Lageplan zu entnehmen (Anlage).


Der Vorsitzende verweist auf die Stadtratsdrucksache Nr. 142.

 

Der Stadtrat fasst ohne Aussprache   e i n s t i m m i g   folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60