Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ZW 14 „Neues Wohnen Alte Stadtgärtnerei“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB wird beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem der Stadtratsdrucksache Nr. 141 beiliegenden Lageplan zu entnehmen (Anlage).

 


Der Vorsitzende verweist auf die Stadtratsdrucksache Nr. 141.

 

Ratsmitglied Dr. Hitschler erklärt, dass man das restliche Gelände der ehemaligen Stadt­gärtnerei nicht für eine Wohnbebauung, sondern für eine Grünfläche vorsehen soll. Er werde deshalb gegen den Verwaltungsvorschlag stimmen.

 

Der Stadtrat fasst folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

31

Nein:

5

Enthaltung:

0

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60