Ortsvorsteher Körner weist zunächst auf die folgenden gesetzlichen Bestimmungen der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung (GemO) hin:

§ 20 (Schweigepflicht)

§ 21 (Treuepflicht)

§ 22 (Sonderinteresse)

 

Im Anschluss daran verpflichtet er die Ortsbeiratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

 

Sodann gratuliert Oberbürgermeister Dr. Wosnitza allen Ortsbeiratsmitgliedern zu ihrer Wahl in dieses gemeindliche Gremium, wobei er ihnen für ihr ehrenamtliches Engagement dankt.

Er weist auf die Funktion der Ortsbeiräte hin, welche insbesondere ein zentrales Element in der Kommunikation zwischen Verwaltung und den Bürgern vor Ort darstellen würden.