Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ZW 114 „Obere Denisstraße“ und die Aufhebung der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ZW 114/1 „Obere Denisstraße – Änderung 1“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen.

2.                  Die Aufstellung des Bebauungsplanes ZW 166 „Junges Wohnen am Himmelsberg“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 4) zu entnehmen.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche   Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den            Bebauungsplan ZW 166 „Junges Wohnen am Himmelsberg“ durchzuführen.


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1507/2019.

 

Er informiert, dass es sich hierbei um das Bebauungsplanverfahren ZW 166 "Junges Wohnen am Himmelsberg" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB handelt. Die Beschlussvorlage beinhaltet die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ZW 114 "Obere Denisstraße" und Aufhebung der Änderung des vorhabenenbezogenen Bebauungsplans ZW 114/1 "Obere Denisstraße, 1. Änderung". Die Vorberatung zur Beschlussfassung über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans ZW 166 "Junges Wohnen am Himmelsberg", die Vorberatung zum Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 2 i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung), sowie die Vorberatung zum Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 13 a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sollen zur Aussprache bzw. Abstimmung gebracht werden.  Der Vorsitzende betont, dass der Investor (Herr Geßner) die innerstädtische Nachverdichtungsfläche in enger Abstimmung mit der Stadt Zweibrücken geplant habe. Der Vorsitzende bittet das planende Büro (Ingenieurbüro Thiele GmbH, Pirmasens) um weitere Ausführungen.

 

Herr Thiele stellt anhand einer Powerpointpräsentation die Entwurfsplanung für das Wohnbauprojekt ZW 166 „Junges Wohnen am Himmelsberg“ vor.

 

(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.)

 

Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Schneider begrüßt das potentielle Baugebiet. Er schlägt vor, dass die künftigen Flachdächer begrünt werden.

 

Ausschussmitglied Dr. Pohlmann ist der Auffassung, dass die vorhandene Fläche zur Bebauung gut geeignet sei. Die geplanten Gebäude würden sich auch, unter städtebaulichen Gesichtspunkten, gut in die Umgebung einpassen. Nach seinen Informationen habe die Lebenshilfe Zweibrücken e.V. Interesse bekundet, eine Anbindung an die Stichstraße zu erhalten. Er möchte wissen, ob die Möglichkeit bestünde solch einem Wunsch nachzukommen.

 

Herr Gessner antwortet, dass ein Gespräch diesbezüglich geführt worden sei. Man müsse unter wirtschaftlichen Aspekt die Situation beurteilen. Man würde zum einen dadurch auch (fast) zwei Bauplätze verlieren die durch die Straßenanbindung wegfallen würde. Zum anderen werde, da ein erhöhter Pkw-Verkehr entstehen würde, der Charakter eines verkehrsberuhigten Bereichs wegfallen.

 

Nach weiteren Redebeiträgen die das geplante Projekt insgesamt begrüßen empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss  e i n s t i m m i g  folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 15 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

 

1 x Amt 60/61