Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

- Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

  Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden wie in der Synopse in Anlage 4 ausgeführt

  behandelt.

- Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche

  Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und

  sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den  

  Bebauungsplan OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann- Straße“  durchzuführen.

- Die Änderung des Geltungsbereichs wird beschlossen

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1508/2019.

 

Er möchte diesbezüglich die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vortragen. Im Anschluss gehe es um einen Änderungsbeschluss zur Änderung des Geltungsbereichs. Dies mache wiederum die Beschlussfassungen zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 2 i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 a Abs. 2 i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Mit Schreiben bzw. per E-Mail vom 06.06.2019 wurden die 57 betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme bis spätestens 16. Juli 2019 aufgefordert. Von den beteiligten Träger öffentlicher Belange brachten 14 Beteiligte Hinweise und Anregungen vor. Anregungen und Bedenken wurden von zwei Behörden vorgebracht. Die Eingaben werden nachfolgend behandelt, siehe Anlage dieser Beschlussvorlage. Von den weiteren beteiligten Trägern hatten 13 keine Bedenken und Anregungen, 28 haben nicht geantwortet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 11.06.2019 bis einschl. 16.07.2019 durch öffentliche Bekanntmachung in den Tageszeitungen „Die Rheinpfalz“ und „Pfälzer Merkur“ am 01.06.2019. Darüber wurden die Trägen öffentlicher Belange ebenso mit Schreiben bzw. E-Mail informiert.

Seitens der Öffentlichkeit wurden während der Offenlage bzw. bis heute keine Anmerkungen oder Hinweise vorgebracht. Die insgesamt eingegangenen Stellungnahmen enthielten keine weitergehenden inhaltlichen Anregungen, die eine i.S. des BauGB abwägungsrelevanten Änderungsbedarfe am Planentwurf begründeten. Allerdings wurden geringe Modifizierungen bei den Festsetzungen der Trauf- und Gebäudehöhen vorgenommen. Auch wurde die Bautiefe beim WA 1(südlich des Fußwegs) von 26m auf auf 20m reduziert.

 

Im Anschluss verliest der Vorsitzende die Hinweise der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägungsvorschläge der Verwaltung vor.

 

Die Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Bebauungsplan sind im Ratsinformationssystem (Anlage 4) hinterlegt.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss  e i n s t i m m i g  folgenden

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 15 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

 

1 x Amt 60/61