Oberbürgermeister Dr. Wosnitza gratuliert Herrn Andreas Hüther zu seiner Wahl zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Oberauerbach, welche im Rahmen der Kommunalwahlen am 26.05.2019 erfolgt ist.

 

Sodann ernennt Oberbürgermeister Dr. Wosnitza Herrn Andreas Hüther zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Oberauerbach, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer der Wahlzeit des am 26.05.2019 gewählten Ortsbeirates des Ortsbezirks Oberauerbach, wobei er den Text der Ernennungsurkunde verliest und diesen sodann Herrn Hüther aushändigt.

 

Eine Vereidigung ist nicht erforderlich, da Herr Hüther bereits Ortsvorsteher war.

 

Im Anschluss daran dankt Ortsvorsteher Hüther den Bürgern von Oberauerbach, welche ihm erneut das Vertrauen ausgesprochen hätten.

Er werde – wie in den vergangenen 5 Jahren – für Anregungen/Probleme, welche aus der Bürgerschaft an ihn herangetragen werden, stets ein „offenes Ohr“ haben.

Er freue sich auf die nächsten 5 Jahre (neue Legislaturperiode) und auf die Zusammen­arbeit mit allen Ortsbeiratsmitgliedern zum Wohle von Oberauerbach.

 

Ortsvorsteher Hüther erklärt, nachdem Herr Oberbürgermeister Dr. Wosnitza an der heutigen Sitzung teilnehme, möchte er – in Richtung der Verwaltungsspitze – noch die drei nachfolgend genannten Projekte ansprechen, welche für Oberauerbach von großer Be­deutung seien:

 

Schaffung einer Radwegverbindung zwischen Oberauerbach und Niederhausen

Diesbezüglich sei bislang noch kein Fortschritt erkennbar.

 

Im Jahr 2015 habe die rheinland-pfälzische Landesregierung ein 25 Punkte-Programm zum Nachteilsausgleich für die Schließung des Zweibrücker Flugplatzes aufgelegt, wobei sie speziell die Tourismusförderung/Ausbau des Radwegenetzes vorgetragen habe.

 

Im März 2016 habe eine Zusammenkunft u.a. mit Vertretern der Verwaltungsspitzen aller betroffenen Gebietskörperschaften und der Leitung des Landesbetriebs Mobilität (LBM), des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) etc. stattgefunden. Dabei sei die Erstellung einer überregionalen Planung (unter Federführung des Stadtbauamtes Zweibrücken) vereinbart worden, wobei die gewünschte Radwegverbindung zwischen Oberauerbach und Niederhausen erste Priorität erhalten sollte.

 

Im Jahr 2018 seien Abstimmungsgespräche mit den Landesministerien (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bzw. Ministerium des Innern und für Sport) mehrfach verschoben worden.

 

Im Rahmen einer Sitzung des Stadtrates habe er am 30.01.2019 eine Anfrage bezüglich des Sachstandes gestellt, worauf er am 19.02.2019 folgende Antwort erhalten habe: „In Kürze stehen Abstimmungsgespräche an. Danach können zeitliche Perspektiven aufgezeigt werden“.


Im März/April 2019 sei die Initiative „Oberauerbach.plus“ gegründet worden, deren Hauptforderung o. g. Radwegebau sei.

Ortsvorsteher Hüther ist der Auffassung, in dieser Angelegenheit müssten zeitnah konkrete Schritte in die Wege geleitet werden.

 

Sanierung der Sitzgelegenheiten am Brunnen

Auch zu diesem Projekt habe er im Rahmen der Sitzung des Stadtrates am 30.01.2019 eine Anfrage gestellt, wobei er sich hinsichtlich der Planung erkundigt habe.

Daraufhin habe er folgende Antwort erhalten:

„Nach Haushaltsgenehmigung wird die Umsetzung kurzfristig in Angriff genommen“.

 

Ortsvorsteher Hüther bemerkt, zwischenzeitlich seien zwei von insgesamt 17 Bänken erneuert worden, woraus kein Konzept erkennbar wäre.

Auch sei bislang der gewünschte Elektro-Außenanschluss noch nicht erfolgt.

 

Erneuerung der Brücke über den Bundenbach

Bereits seit mehreren Jahren wäre seitens der Verwaltung angekündigt, o. g. Brücke sei derart marode, dass eine baldige Sperrung erforderlich wäre.

 

Für dieses Projekt sei im Jahr 2019 ein erheblicher Haushaltsansatz (290.000,00 €) vorgesehen.

Er frage sich, zu welchem Zeitpunkt die Ausführung der Baumaßnahme vorgesehen ist.

 

Diese Thematik sei für die Einwohnerschaft von Oberauerbach brisant, da die Sperrung der Durchfahrt und damit verbundene Umleitungsregelungen als sehr problematisch angesehen würden und der Stadtteil Oberauerbach für die Dauer von mindestens einem halben Jahr praktisch in zwei Hälften getrennt wäre.

Er habe den Eindruck, dass die überwiegende Mehrheit der vor Ort wohnhaften Bürger keine Einwände gegen einen Verzicht auf diese Baumaßnahme hätte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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