Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.                  Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ZW 114 „Obere Denisstraße“ und die Aufhebung der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ZW 114/1 „Obere Denisstraße – Änderung 1“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen.

2.                  Die Aufstellung des Bebauungsplanes ZW 166 „Junges Wohnen am Himmelsberg“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 4) zu entnehmen.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche   Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den            Bebauungsplan ZW 166 „Junges Wohnen am Himmelsberg“ durchzuführen.


Der Vorsitzende Pirmann verweist auf die Vorlage.

 

Ratsmitglied Dr. Pohlmann bittet darum, den Vorschlag der „Lebenshilfe Zweibrücken e.V“ in die Konzeption des Baugebietes einfließen zu lassen. Der Vorsitzende Pirmann führt aus, dass diese Überlegungen in einer späteren Phase des Bebauungsplanes Beachtung finden sollen.

 

Daraufhin fasst der Stadtrat   e i n s t i m m i g   folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 35 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 60