Sitzung: 18.09.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
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Die
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden wie in der Synopse in Anlage
3 ausgeführt behandelt.
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Der
Stadtrat beschließt den Bebauungsplanes MI 10 „Bickenalb Blick“, bestehend aus
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung als Satzung.
Zu Beginn der Beratung übergibt Oberbürgermeister Dr. Wosnitza den Vorsitz an den Beigeordneten Pirmann. Dieser verweist sodann auf die Vorlage.
Ohne Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
34 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 34 Mitglieder teil.
Verteiler:
Amt 60