Herr Hans Baumann regt an, dass künftighin der Tagesordnungspunkt „Einwohner­fragestunde“ nicht mehr zu Beginn, sondern am Ende des öffentlichen Teils behandelt wird.

Dies habe den Vorteil, dass Einwohner die Möglichkeit hätten, jeweils zu aktuellen Themen, welche zuvor besprochen werden, sofort Fragen zu stellen.

 

Der Ortsbeirat erklärt sich mit der Anregung von Herrn Baumann   e i n s t i m m i g   einverstanden, wobei keine Einwände oder Bedenken geäußert werden.

 

Sodann spricht eine Einwohnerin den „Schulweg“ d.h. die Breitensteinstraße an. Auf Hengstbacher Seite wären Pfosten vorhanden. Auch auf Mittelbacher Seite (zu Beginn der geraden Verbindungsstrecke Richtung Hengstbach – nach der Einfahrt zur Grundschule) sollte die Straße mit Pfosten versehen werden. Alternativ käme auch eine entsprechende Umsetzung der Pfosten in Betracht.

Eine solche Maßnahme sei sinnvoll, da die Straße vermehrt von Kraftfahrzeugen befahren werde und größere Fahrzeuge (z.B. LKWs) keine Wendemöglichkeit hätten und somit die Strecke bis Mittelbach rückwärts zurückfahren müssten.

 

Ortsvorsteher Dettweiler weist auf das in Höhe Grundschule befindliche Verkehrsschild „Keine Wendemöglichkeit für LKWs“ hin. Früher sei hier ebenfalls ein Pfosten vorhanden gewesen.

 

Ortsbeiratsmitglied Wolf bemerkt, es würden vermehrt Kraftfahrzeuge durch das Neu­baugebiet „Auf Äckerchen“ fahren.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Beckmann ist der Auffassung, statt in o.g. Bereich (nach der Ein­fahrt zur Grundschule) sollte ein Pfosten in Höhe des Anwesens Maren Müller (Auf Äckerchen 26) aufgestellt werden.

Das Ordnungsamt (Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) solle bezüglich o.g. Thematik informiert werden.

 

Vorstehend genannte Einwohnerin weist sodann auf den mangelhaften Pflegezustand von Wegen/Straßen (z.B. Breitensteinstraße – Verbindungsstrecke zwischen Hengstbach und Mittelbach) hin, da hier kaum Mäharbeiten durchgeführt würden.

 

Ortsbeiratsmitglied Wolf bemerkt, in Hengstbach würden u.a. auch viele Feldwirtschafts­wege zuwachsen, wobei er sich frage, ob es eine Planung gebe, welche Wege gemäht werden bzw. wo keine Mäharbeiten durchgeführt werden.

 

Ortsvorsteher Dettweiler erklärt, diese Frage wäre so nicht zu beantworten, da alljährlich eine diesbezügliche Besprechung (u.a. mit Teilnahme von Landwirten) stattfinde. Auch Landwirte würden Mäharbeiten vornehmen.

Die Problematik liege insbesondere darin, dass für solche Pflegearbeiten seitens der Stadt Zweibrücken derzeit nur Mittel in unzureichender Höhe zur Verfügung stünden – ggf. müsse der entsprechende Haushaltsansatz erhöht werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Watson weist darauf hin, die Durchführung von Unterhaltungsarbeiten in den Bereichen von Feldwirtschaftswegen sei u.a. auch Aufgabe der Jagdgenossenschaft.

 

Der Vorsitzende erklärt, zu dieser Thematik beabsichtige er zu einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates Vertreter von Verwaltung sowie Jagdgenossenschaft einzu­laden.

 

Ein Einwohner erkundigt sich, wer für die Pflege/Reinigung von Wassereinläufen (Gullys in Straßenrandbereichen) zuständig ist, da beispielsweise im Bereich Lindenhofstraße die Gullys ständig mit Laub, Sand etc. derart verfüllt wären, dass Oberflächenwässer nicht mehr einfließen könnten.

 

Ortsvorsteher Dettweiler antwortet, grundsätzlich sei der UBZ (Frau Hartfelder) hierfür zuständig, wobei mit der Durchführung entsprechender Arbeiten ein Unternehmen beauf­tragt wäre („Fremdvergabe“).

Oben genannte Problematik bestehe u.a. auch im Bereich „Glockenweg“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 32 – 1 x

Amt 60.3.1 – 1 x

Amt 84 – 2 x