Ortsvorsteher Dettweiler berichtet, bei der Verbindungsstraße vom Friedhof Hengstbach bis zur Mertelstraße handele es sich lediglich um einen Feldwirtschaftsweg.

Eine beidseitige Bebauung dieser Straße hätte den Vorteil, dass die Anlieger mittels Erschließungsbeiträgen (erstmalige Herstellung) zu den Straßenausbaukosten heran­gezogen werden könnten.

In der jetzigen Situation müsste die Stadt Zweibrücken die Ausbaukosten in voller Höhe finanzieren (einschließlich Straßenbeleuchtung etc. mindestens 400.000,00 €).

Allerdings könnten die derzeitigen Gegebenheiten hinsichtlich der Straße nicht dauerhaft so akzeptiert werden.

 

Im Anschluss daran verliest der Vorsitzende eine Stellungnahme der Verwaltung (Stadt­bauamt – Abt. Stadtplanung), worin eine Bebauung „Am  Bornrech“ negativ beurteilt wird.

Die Stellungnahme ist der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage bei­gefügt.

Ortsvorsteher Dettweiler stellt fest, damit sei ein Straßenausbau kurzfristig nicht realisier­bar.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden kürzeren Aussprache erklärt der Vorsitzende, die Straße müsse auf jeden Fall – möglichst kostengünstig – besser hergestellt werden (z.B. durch Aufbringung einer neuen Deckschicht).

 

Ortsbeiratsmitglied Kiepfer erachtet dies sowie eine geringe Verbreiterung o.g. Verbin­dungsstraße um ca. 1 m als ausreichend, wobei weder eine Beleuchtung noch ein Bürger­steig erforderlich wäre.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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