Zunächst erklärt Ortsvorsteher Dettweiler, von großer Bedeutung sei, dass u.a. auch der Stadtteil Mittelbach/Hengstbach ein eigenes Abrechnungsgebiet darstelle, wodurch die Grundstückseigentümer vor Ort lediglich an den Kosten für Ausbaumaßnahmen in dem betreffenden Vorort (Abrechnungsgebiet) beteiligt würden.

 

Er sei der Auffassung, für Mittelbach/Hengstbach müsse ein Ausbauprogramm in den Jahren 2021 – 2025 aufgestellt werden, wozu rechtzeitige Beratungen seitens des Orts­beirates erforderlich seien.

Diesbezüglich habe er sich bereits mit Herrn Eitel (Stadtbauamt – Abt. Bauverwaltung/ Tiefbau) in Verbindung gesetzt.

 

Ortsbeiratsmitglied Wolf erklärt, zu diesbezüglichen Beratungen im Ortsbeirat sollten Vertreter von Stadtbauamt bzw. UBZ eingeladen werden, um über den aktuellen Zustand der Straßen in Mittelbach/Hengstbach zu informieren.

 

Ortsvorsteher Dettweiler bemerkt, dabei sei wesentlich zu erfahren, welche Straßen noch nie mit Beiträgen belastet wurden, da hier ein Ausbau nicht über wiederkehrende Beiträge abzurechnen wäre (Erstausbau – Abrechnung über Erschließungsbeiträge). Der Zustand der einzelnen Straßen wäre bereits bekannt.

Im Laufe des Jahres 2020 sollte die Verwaltung dem Ortsbeirat erste Informationen vor­legen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 1 x