Beschluss:

 

Insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit soll der Rückbau des Gebäudes mit Scheune Hengstbacher Straße 100 schnellstmöglich betrieben werden.

 


Ortsvorsteher Dettweiler erachtet die momentane Situation als „unerträglich“, wobei bislang alle Bemühungen hinsichtlich Verkauf der o.g. Objekte gescheitert seien.

 

Laut Mitteilung der Verwaltung (Stadtbauamt – Abt. Bauordnung) sei die Beseitigungs­anordnung für das Scheunengebäude bereits seit längerer Zeit bestandskräftig – bislang jedoch noch nicht umgesetzt, wobei die Frage sei, ob dies politisch gewollt sei.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden kürzeren Aussprache regt Ortsbeiratsmitglied Wolf an, das hier befindliche Unkraut etc. seitens der Stadt Zweibrücken zu entfernen und den Eigentümern die hieraus entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

 

Im Anschluss daran fasst der Ortsbeirat   e i n s t i m m i g   den folgenden

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 12 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/63 – 1 x

Amt 84 – 1 x