Ortsvorsteher Dettweiler informiert, lt. Mitteilung des Vorstandes des UBZ, Herrn Boßlet, wären seitens UBZ keine Unterhaltungsmaßnahmen am Glockenturm vorgesehen.

Der Glockenturm stehe zwar auf dem Friedhof Hengstbach, diene aber vorwiegend kulturhistorischen Zwecken der Dorfgemeinschaft (tägliches Läuten).

In Verbindung mit dem Friedhof sei der Glockenturm im Jahr 2018 bei sechs Bestattungen für das Totengeläut verwendet worden.

Eine Sanierung des Glockenturms aus Mitteln des Friedhofwesens würde eine erhebliche Belastung des Gebührenhaushaltes bedeuten und damit im Rahmen der Gebührenkalkula­tion alle Friedhofsnutzer in Zweibrücken belasten.

Darüber hinaus sei der Glockenturm aus Sicht des UBZ funktionstüchtig und -sicher, auch die Tür lasse sich abschließen.

 

Der Vorsitzende erklärt, aus den Mitteln des Vorortbudgets sollten im Jahr 2020 zumindest die dringendsten Unterhaltungsmaßnahmen (z.B. Materialkosten für Malerarbeiten) finan­ziert werden – ggf. mit Unterstützung des UBZ.

 

Im Rahmen der am 06.09.2018 erfolgten Haushaltsbesprechung (Haushaltsjahre 2019/2020) der Verwaltungsspitze mit den Ortsvorstehern habe der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Michels, darauf hingewiesen, die notwendige Generalsanierung des Glockenturms werde Materialkosten in Höhe von max. 5.000,00 € verursachen (Ausführung in Eigenleistung).

Mit Unterstützung der Hengstbacher Vereine sollte dieses Projekt im nächsten Jahr in Angriff genommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 20 – 1 x

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