Da es sich hierbei um einen Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion handelt, erteilt Ortsvor­steher Dettweiler zunächst einem Vertreter der Fraktion, Ortsbeiratsmitglied Knecht, das Wort.

 

Ortsbeiratsmitglied Knecht bemerkt, im Bereich des zwischen Ixheim und Mittelbach ver­laufenden Radweges würden Tiefbauarbeiten erfolgen (sogenannte „Wanderbaustelle“), weshalb dieser derzeit zu einem größeren Teil nicht mehr für Radfahrer und Fußgänger nutzbar sei.

Da somit für diesen Personenkreis lediglich der Fahrbahnbereich der L 465 nutzbar wäre, seien einige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit notwendig.

Im Bereich der „Wanderbaustelle“ wäre eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h sinnvoll, samt Aufstellung eines weiteren Schildes „Achtung Radfahrer/Fußgänger“.

Außerdem frage er sich, wann der Radweg wieder mit einer Asphaltdecke versehen werde.

 

Sodann verliest der Vorsitzende eine Stellungnahme von Herrn Ruhstorfer (Stadtwerke) zu dieser Thematik:

Bei anhaltender guter Witterung sei derzeit eine Fertigstellung der Arbeiten zwischen Etzelweg und Mittelbach bis Ende November geplant.

Nach Beendigung der Arbeiten werde der Radweg wieder freigegeben.

Zur Erhöhung der Sicherheit während der „Übergangszeit“ werde die Stadtwerke vorab

– innerhalb der nächsten 14 Tage – den Radweg vom Kreuzungsbereich Etzelweg bis Höhe Einfahrt ehemaliges Altenheim wieder asphaltieren und freigeben.

Die Strecke zwischen Brücke Nagelwerk und Kreuzung Etzelweg werde von Seiten der Stadtwerke nicht vorab wieder hergestellt, da diese Teilstrecke zum Projekt „Neubau Kreisel“ (Straßensanierung) gehöre, wofür die Gesamtkoordination beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) liege.

Zur Durchführung der Verlegung der Gashochdruckleitung der Stadtwerke liege für die Dauer der Maßnahme eine verkehrsrechtliche Anordnung des Ordnungsamtes an die Baufirma (Firma Gruchlik) vor. Die verkehrsrechtliche Anordnung sehe eine Sperrung des Radweges während der gesamten Bauzeit vor. Eine Umleitung der Radfahrer könnte deshalb leider nur über die Straße erfolgen.

 

Hinsichtlich der verkehrsrechtlichen Anordnung bittet Ortsbeiratsmitglied Kiepfer das Ordnungsamt um Überprüfung, ob seitens der Firma Gruchlik die Regelabsperrpläne eingehalten würden.

Auf die Ampel werde zwar beidseits kurz vorher mittels entsprechender Schilder hin­gewiesen – jedoch fehle hier eine Beschilderung zwecks Geschwindigkeitsreduzierung, welche in der Bauphase auf einer Landstraße mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h notwendig sei.


 

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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