Ortsbeiratsmitglied G. Beckmann spricht die Verlängerung der Lindenhofstraße (in Rich­tung „Kugelfang“) an, welche mit groben Schotter versehen ist.

Dieser Bereich wäre deshalb weder für Personen mit Rollatoren, Rollstühlen sowie Kinder­wagen etc. begehbar bzw. befahrbar.

Vor einigen Jahren habe sie hier zusammen mit einer Mitarbeiterin der Verwaltung eine Ortsbesichtigung vorgenommen – jedoch wäre bislang noch nichts zur Behebung der geschilderten Problematik erfolgt (z.B. durch Aufbringung eines feinkörnigeren Belages bzw. Asphalt). Hierauf habe sie in den vergangenen Jahren bereits mehrmals hingewiesen.

 

Ortsvorsteher Dettweiler sagt zu, er werde Herrn Mannschatz (UBZ) diesbezüglich an­sprechen.

 

Ortsbeiratsmitglied Wolf weist darauf hin, der Hengstbacher Dorfbrunnen sei wiederum undicht. Die erforderlichen Reparaturarbeiten sollten möglichst noch vor Beginn der Frost­periode durchgeführt werden.

 

Außerdem spricht Ortsbeiratsmitglied Wolf die von Mittelbach nach Altheim führende Straße an, deren Zustand sich fortwährend verschlechtere. Er frage sich, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt eine Instandsetzung angedacht ist.

 

Ortsbeiratsmitglied S. Holaus bemerkt, im Steigungsbereich der Breitensteinstraße (Rich­tung Kindertagesstätte/Grundschule) wären ebenfalls gravierende Schäden zu verzeichnen.

 

Ortsbeiratsmitglied Maurer- Reyes regt an, wegen Unfallgefahr sollte an der Treppe im Bereich Kinderspielplatz Mittelbach (Richtung Altheimer Straße) eine kleine Tür installiert werden, zumal sich die Treppe direkt neben dem Spielbereich für Kleinkinder befinde.

 

Ortsbeiratsmitglied Schmidt weist darauf hin, der Friedhof Mittelbach sollte mit einer weiteren Urnenstele ausgestattet werden.

Außerdem sollte das Areal für Baumbestattungen mit Steinen eingegrenzt werden, da Friedhofsbesucher diesen Bereich oftmals überqueren würden. Auch wäre dies eine optische Aufwertung des Friedhofs.

 

Der Vorsitzende bemerkt, ggf. sei eine Ortsbesichtigung zusammen mit einem Vertreter des UBZ zweckmäßig.

 

Sodann erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied Wolf nach der im Friedhofsbereich Hengstbach gewünschten Anbringung eines Geländers.

 

Der Vorsitzende erklärt, diese Maßnahme beabsichtige er in Eigenleistung (ohne Inanspruch­nahme von Mitteln des Vorortbudgets) durchzuführen, da seitens UBZ ein Geländer hier als nicht notwendig erachtet werde.

 

Verteiler:

Amt 60.3.2 – 1 x

Amt 60/65 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

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