Ortsvorsteher Kroh berichtet, die Arbeiten zum Ausbau der Bliestalstraße wären vor fünf Jahren abgeschlossen worden.

Die entsprechende Gewährleistungszeit beträge fünf Jahre.

In diesem Zusammenhang habe im Mai 2011 eine Begehung stattgefunden, woran sowohl Vertreter des Stadtbauamtes als auch der bauausführenden Firma (Firma Wolf & Sofsky) sowie der Ortsvorsteher und der zuständige Ingenieur teilgenommen hätten. Dabei seien die sichtbaren Schäden aufgenommen worden.

Es habe sich gezeigt, dass Mängel insbesondere im Bereich der Straßenrinnen bestehen würden. Dabei handele es sich um teilweise schadhafte Rinnenplatten, welche durch intakte Platten ersetzt werden müssten.

Darüber hinaus wären auch einzelne Gehwegplatten bzw. Gehwegsteine in mangelhaftem Zustand, was ebenfalls eine Erneuerung der schadhaften Teile erforderlich mache.
Nacharbeiten wären darüber hinaus auch an einigen Übergängen – u. a. Asphaltschicht im Bereich von  Kanaldeckeln bzw. Hydranten – erforderlich.

Allerdings wären keine umfangreichen, arbeitsintensive Schäden festgestellt worden.
Die Verkehrssicherheit wäre hierdurch nicht beeinträchtigt.

 

Der Zeitrahmen, in welchem o. g. Mängel beseitigt würden, stehe momentan noch nicht fest. Dieser werde seitens der zuständigen Mitarbeiter des Stadtbauamtes festgesetzt.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die bauausführende Firma Wolf & Sofsky die Schäden nicht zu verantworten habe, da offensichtlich bei einigen der verwendeten Straßenbauteilen (Rinnenplatten, Gehwegplatten sowie Gehwegsteinen) Materialfehler vorgelegen hätten.

 


 

 

 

 

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Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 1 x