Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Einrichtung Festhalle Zweibrücken gem.

    § 27 Abs. 2 EigAnVO:

 

    Die Bilanzsumme beträgt 10.428.300,48 €.

    Die Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018 schließt mit folgendem

    Ergebnis ab:

 

-677.301,82 € Jahresverlust.

 

Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Der kassenwirksame Verlustanteil von 243.418,80 € für das Wirtschaftsjahr 2018 wird im Wirtschaftsjahr 2019 ausgeglichen.

 

2. Dem Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken wird für den Jahresabschluss 2018 der

    Einrichtung Festhalle Entlastung erteilt.

 

3. Zur Abschlussprüfung für den Jahresabschluss 2019 der Einrichtung Festhalle wird die

    BRV AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Frankfurt/Main, bestimmt.

 

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Im Anschluss fasst der Stadtrat ohne Aussprache     e i n s t i m m i g    folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 35 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

20

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