Ortsvorsteher Kroh bemerkt, in der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 21.02.2011 habe Ortsbeiratsmitglied Conrad eine diesbezügliche Anfrage gestellt.

Der Vorsitzende informiert, daraufhin habe er sich mit der für die Erstellung der Planung zuständigen Stadtverwaltung Blieskastel in Verbindung gesetzt.

Er habe sowohl Gespräche mit dem Leiter des dortigen Bauamtes als auch mit einer in dieser Materie fachkundigen Mitarbeiterin geführt, wobei er erfahren habe, dass die Verwaltung einen Planungsentwurf - zur Vorlage an den Bauausschuss der Stadt Blies­kastel - erarbeitet habe, worin auch die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens für den gesamten Bereich der Stadt Blieskastel (einschließlich sämtlicher Stadtteile und Vororte) vorgesehen wäre.

Allerdings wäre o. g. Gutachten bislang noch nicht in Auftrag gegeben worden, da die Genehmigung des Haushaltsplanes derzeit noch ausstehe.

Dabei werde u. a. untersucht, in welchen Bereichen der Stadt Blieskastel Windkraftanlagen sinnvoll und genehmigungsfähig seien.

Sobald das Gutachten vorliegt, wird die Blieskasteler Bauverwaltung Ortsvorsteher Kroh diesbezüglich informieren.

 

Der Vorsitzende berichtet weiter, darüber hinaus habe er beim Zweibrücker Stadtbauamt nachgefragt, welche Abstände zur Wohnbebauung bei solchen Baumaßnahmen in Rhein­land-Pfalz eingehalten werden müssten.

Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Morscher, habe ihn sodann schriftlich darüber infor­miert, dass es keine definitiven gesetzlichen Grundlagen gebe, in denen diesbezügliche Regelungen enthalten seien.

Vielmehr würden solche Fragen – bezogen auf den jeweiligen Einzelfall – individuell entschieden.

Im Raumordnungsplan für Rheinhessen-Pfalz gehe man jedoch davon aus, dass bei bebauten Lagen in einer Größenordnung von mehr als 5,00 ha ein Abstand von 1.000 m eingehalten werde und für kleinere bebaute Lagen (kleine Weiler, Gehöfte etc.) ein Abstand von 500 m greife.

Diese Auffassung werde von den meisten Betreibern o. g. Anlagen sowie seitens der Verwaltungsgerichte akzeptiert.

 

Im Anschluss daran informiert Ortsvorsteher Kroh, in Blieskastel (Webenheim) würden einige Grundstückseigentümer den Bau von Windkraftanlagen ablehnen, da die Befürch­tung bestehe, dass mit solchen Vorhaben eine Wertminderung ihrer Baugrundstücke verbunden wäre.

Der Vorsitzende erklärt, er wäre bereit, auf der Gemarkung Wattweiler Windkraftanlagen an hierfür geeignet erscheinenden Standorten zu tolerieren.

Die Errichtung solch alternativer Anlagen zur Atomenergiegewinnung wäre sowohl auf kommunal-, landes- sowie bundespolitischer Ebene gewollt.

 


 

 

 

 

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