Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zu Beginn erklärt der Vorsitzende die Historie der Kommunal- und Verwaltungsreform, im Zuge derer Zweibrücken seine Kreisfreiheit verlieren solle.

 

Im Anschluss begrüßt er Herrn Kirsch als Geschäftsführer des Städtetages Rheinland-Pfalz.

 

Herr Kirsch erklärt anhand einer Präsentation, die der Sitzung im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt ist, den Hergang, den aktuellen Stand und den zukünftigen Verlauf des Reformprozesses sowie mögliche Vor- und Nachteile, die mit der Gebietsreformation einhergehen.

 

In der anschließenden Diskussion spricht sich Ratsmitglied Rimbrecht gegen die Kommunal- und Verwaltungsreform aus und erinnert, dass eine Verwaltungsvereinfachung in vielen Fällen zu komplizierteren Prozessen führt.

 

Ratsmitglied Dr. Schüler spricht sich ebenfalls gegen die Reform aus und kritisiert, dass den Gutachten zum Teil Daten ohne lokalen Bezug zu Grunde lägen. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass durch den Wegfall einer Verwaltungsebene auch Bürgernähe verloren ginge.

 

Ratsmitglied Moulin regt an, an Stelle einer solchen Zwangsreform verstärkt auf interkommunale Zusammenarbeit zu setzen. Er spricht sich ebenfalls gegen die Kommunal- und Verwaltungsreform aus.

 

Auf Rückfrage von Ratsmitglied Kaiser führt Herr Kirsch aus, dass ein möglicher Lösungsansatz die Diskussion mit den Entscheidungsträgern (Landtagsabgeordneten) sei. Des Weiteren müsse geprüft werden, ob das Gutachten die lokalen Gegebenheiten in Zweibrücken genügend berücksichtige. Ein weiterer Ansatz könne sein, die Bevölkerung zunächst über die Reform zu informieren und im Anschluss daran eine Bürgerbefragung durchzuführen.

 

Der Vorsitzende ergänzt daraufhin, dass sich die von der Reform betroffenen Städte in engem Austausch befänden und in diesem Kreis auch Lösungsstrategien ausgearbeitet würden.

 

Ratsmitglied Dr. Gensch zeigt sich kritisch gegenüber den genannten Gründen und Vorteilen der Reform. Er kritisiert, dass die Fusionsrendite zum einen zu gering sei und zum anderen nicht mit Sicherheit eintrete.

 

Ratsmitglied Dr. Pohlmann betont, dass interkommunale Zusammenarbeit eine mögliche Lösung für die Reform sei. Zudem gibt er zu Bedenken, dass Zweibrücken durch die Reform zum Grenzgebiet werde.

 

Ratsmitglied Dirk Schneider gibt zu bedenken, dass es bereits Erfahrungen mit der interkommunalen Zusammenarbeit gebe. Er verweist auf die Anfrage der Landtagsabgeordneten Dr. Gensch und Dr. Ganster aus dem Jahr 2016 zu dem 25-Punkte Programm der Landesregierung. Bislang seien hieraus nur ungefähr ein Drittel der Maßnahmen umgesetzt worden. Als Beispiel für die Interkommunale Zusammenarbeit in der Region führt er die beim ZEF geleistete Arbeit an, welche noch erweiterungsfähig sei. Das Gutachten beinhalte zudem keine Überlegungen der Angliederung der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land an die Stadt. Er führt aus, dass die nächsten Landtagswahlen der Schlüssel für den weiteren Lauf der Reform seien, da der Landtag über die Reform entscheide. Der Stadtrat habe somit nur begrenzten Einfluss. Eine Möglichkeit sei, die Bürger dahingehend zu sensibilisieren. Im Weiteren sei die gemeinsame Zulassungsstelle bereits durch die vom Bund ausgehende Digitalisierung überholt und könne wegfallen.

 

Ratsmitglied Buchholz spricht sich ebenfalls für mehr Bürgernähe aus.

 

Ratsmitglied Franzen bedankt sich zunächst bei Herrn Kirsch. In Rheinland-Pfalz gebe es viele große Städte, die einem Landkreis angehören. Auch würden durch die Einkreisung weder der Posten des Oberbürgermeisters, noch das Jugend- oder Sozialamt wegfallen. Diese würden wieder auf die kreisangehörigen Städte delegiert. Dennoch spreche er sich gegen eine Fusion aus, da für ihn keine Vorteile erkennbar seien. Des Weiteren seien die Gutachter von einer Gebietsreform ausgegangen die auf Einwohnerzahlen basiere und nicht darauf, was sinnvoll für die Bürger wäre. Mit der Reform seien auch Nachteile, beispielsweise längere Wege oder die Zahlung einer Umlage verbunden. Er könne sich mit einer Reform anfreunden, wenn auch die Schulden innerhalb des Bereiches verteilt würden. Falls dies aber nicht geschehen solle, seien für ihn keine Vorteile ersichtlich. Er könne die Reform also nicht mittragen. Zudem sei der Ansatz „Stadt-Kreis-Modell“ im Gutachten auf wenigen Seiten abgehandelt. Mit diesem könne er sich allerdings anfreunden, da Zweibrücken so ein entsprechendes Umland bekäme und die Leute aus dem Umland in die Stadt Zweibrücken kommen würden. Außerdem sei aber zu bedenken, falls die Debatte in den Landtag getragen werde, dass der Landtag hauptsächlich aus Landkreisabgeordneten bestehe, nicht aus städtischen Abgeordneten. Zuletzt sei es auch Sache des Oberbürgermeisters, die Ratsmitglieder über aktuelle Entwicklungen zu unterrichten.

 


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