Sitzung: 17.10.2019 Ortsbeirat Rimschweiler
Ortsvorsteherin Seibert berichtet, nachdem Frau
Elisabeth Metzger ihr Mandat als Mitglied des Ortsbeirates des Ortsbezirks
Rimschweiler zum 30.09.2019 niedergelegt habe, sei
– gemäß Wahlvorschlag der CDU/Ergebnis der diesjährigen Kommunalwahlen (Wahl
von Bewerbern für den Ortsbeirat Rimschweiler) – seitens des Stadtwahlleiters,
Herrn Oberbürgermeister Dr. Wosnitza, Herr Christian Reifenscheid zum
Nachfolger berufen worden.
Sodann berichtet die Vorsitzende, gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) seien die Ortsbeiratsmitglieder vor deren Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten zu verpflichten.
Gemäß § 30 Abs. 1 GemO würden die Ortsbeiratsmitglieder ihr Amt unentgeltlich, nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung ausüben, wobei sie an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden seien.
Die Vorsitzende weist auf folgende Paragraphen der Gemeindeordnung (GemO) hin:
§ 20 (Schweigepflicht)
§ 21 (Treuepflicht)
§ 22 (Sonderinteresse)
Im Anschluss daran verpflichtet Ortsvorsteherin Seibert Herrn Christian Reifenscheid durch Handschlag.