Ortsvorsteherin Seibert berichtet, nachdem Frau Elisabeth Metzger ihr Mandat als Mitglied des Ortsbeirates des Ortsbezirks Rimschweiler zum 30.09.2019 niedergelegt habe, sei
– gemäß Wahlvorschlag der CDU/Ergebnis der diesjährigen Kommunalwahlen (Wahl von Bewerbern für den Ortsbeirat Rimschweiler) – seitens des Stadtwahlleiters, Herrn Ober­bürgermeister Dr. Wosnitza, Herr Christian Reifenscheid zum Nachfolger berufen worden.

 

Sodann berichtet die Vorsitzende, gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz (GemO) seien die Ortsbeiratsmitglieder vor deren Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten zu verpflichten.

Gemäß § 30 Abs. 1 GemO würden die Ortsbeiratsmitglieder ihr Amt unentgeltlich, nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung ausüben, wobei sie an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden seien.

 

Die Vorsitzende weist auf folgende Paragraphen der Gemeindeordnung (GemO) hin:

 

§ 20 (Schweigepflicht)

§ 21 (Treuepflicht)

§ 22 (Sonderinteresse)

 

Im Anschluss daran verpflichtet Ortsvorsteherin Seibert Herrn Christian Reifenscheid durch Handschlag.