Frau Anke Fuhrmann spricht den Neubau des Verkehrskreisels auf der B 424 (in Höhe „Nagelwerk“) an, wobei sie sich erkundigt, ob der von Rimschweiler bis Anfang Ixheim verlaufende Radweg nach Fertigstellung des Kreisels in diesen eingebunden werde und

– wenn dies der Fall sein sollte – wie diese Einbindung erfolgen werde.

 

Ortsvorsteherin Seibert bittet die Verwaltung, sich beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) diesbezüglich zu erkundigen.

 

Sodann regt Alexandra Loch – insbesondere im Hinblick auf die nahegelegene Grund­schule – die Einzeichnung eines sogenannten „Zebrasteifens“ im unteren Bereich der Eckstraße an (in geringer Entfernung zur Einmündung in die Vogesenstraße), da Kraft­fahrzeugführer hier mit teilweise überhöhter Geschwindigkeit von der Vogesenstraße in die Eckstraße abbiegen würden.

Darüber hinaus kämen hier Bodenschwellen in Betracht, da von manchen Kraftfahrzeug­führern die vorgeschriebene Geschwindigkeit auch in Richtung Vogesenstraße ignoriert werde.

Außerdem sei ihr aufgefallen, dass im vorderen sowie mittleren Bereich der Eckstraße des Öfteren behindernd geparkt werde.

 

Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann bezweifelt, dass hier ein sogenannter „Zebrastreifen“ realisiert werden kann, da aus beiden Richtungen genügend Abstand erforderlich sei, um diesen einzusehen.

 

Im Zusammenhang mit der Vermeidung des behindernden Parkens erachtet Ortsbeirats­mitglied Brengel die Aufstellung einiger mit Ketten versehener Pfosten im besonders neuralgischen Bereich als sinnvoll, d.h. einige Meter vor der Einmündung der Eckstraße in die Vogesenstraße (linke Straßenseite).

 

Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann bemerkt, ggf. sollte im vorderen Bereich der Eckstraße die mobile Geschwindigkeitsmessanlage der Stadt Zweibrücken während mehrerer Wochen aufgestellt werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Böhler weist darauf hin, die in den Fahrbahnbereichen vor 30 km/h-Zonen aufgezeichneten Markierungen würden offensichtlich nicht mehr erneuert (z. B. im Bereich Wittelsbacher Straße).

 

Ortsvorsteherin Seibert antwortet, hierfür seien insbesondere Kostengründe maßgeblich.

 

 

 

 

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