Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Sodann erläutert er, dass die Maßnahme gut gelungen sei. Zur Vorstellung des weiteren Verfahrens übergibt er das Wort an Herrn Reischmann vom UBZ.

 

Anhand eines mitgebrachten Plans erläutert dieser zunächst die geplanten Maßnahmen während Bauphase 1 , sowie den weiteren Verlauf der Renaturierung.

 

Zunächst sei die lineare Struktur des Auerbachs ein Problem für Kleinstlebewesen. Zudem seien für diese auch keine Unterschlupfmöglichkeiten vorhanden. Zudsätzlich bestünde eine Schwierigkeit darin, den Auerbach mit Baumaschinen zu befahren, da das Flussbett nur sehr schmal und von außen nicht erreichbar sei. Die Maschinen müsste folglich täglich mit einem Kran ins Flussbett gehoben werden.

 

Weiterhin erläutert Herr Reischmann genau, wo Maßnahmen geplant sind. Auch zeitlich würden die Maßnahmen aus finanziellen Gründen und Gründen der Umsetzbarkeit aufgeteilt. Insgesamt seien drei Bauabschnitte erforderlich. Zeitlich sei Bauabschnitt 1 im Winter 2019, Bauabschnitt 2 im Winter 2020 und Bauabschnitt 3 im Winter 2021 geplant. Die Planungsarbeiten für den zweiten und dritten Bauabschnitt sollen zeitnah beginnen.

 

Daraufhin erklärt Herr Reischmann den ersten Bauabschnitt genauer. Besondere Schwierigkeiten seien hier Wehre und die geringe Beschattung, die Kleinstlebewesen schade.

 

Auf Rückfrage von Ortsbeiratsmitglied Adelfang führt Herr Reischmann aus, dass ihm die Funktion der Wehre nicht bekannt sei. Er erläutert, dass geplant sei, die Wehre abzuschleifen um die Gefahr eines Rückstaus zu minimieren. Dies solle dann der Planung nach zur Ansiedelung von Kleinstlebewesen führen. Allerdings sei eine Uferveränderung in Oberauerbach nicht möglich.

 

Zum Vergleich zeigt Herr Reischmann Aufnahmen von Renaturierungsmaßnahmen in Niederauerbach. Hier seien komplett neue Fischarten angesiedelt worden.

 

Auf Rückfrage vom Vorsitzenden erklärt Herr Reischmann, dass die geplanten Renaturierungsmaßnahmen zwar in erster Linie den Auerbach abzielen, allerdings sei der Bundenbach auch geringfügig betroffen.

 

Gegen Ende der Diskussion führt Herr Reischmann aus, dass sich das Land Rheinland-Pfalz im Regelfall mit 90% an der Renaturierung beteiligen wird