Ortsvorsteher Kroh informiert, Frau Eitel habe die Leitung des Sachgebietes Straßen­verkehrsangelegenheiten beim Ordnungsamt übernommen.

Mittlerweile wäre die Tonnagebegrenzung im Bereich „Buchklamm“ (Verlängerung Kirchhofstraße) durch Aufstellung eines entsprechenden Schildes erfolgt. In der Sitzung am 06.11.2009 habe sich der Ortsbeirat hierfür ausgesprochen.

Außerdem wäre das Halteverbot im oberen Bereich der Bliestalstraße (zwischen Ein­mündung der Straße „Marktsteige“ und Einmündung der Straße „In den Pfaffenäckern“) durch Aufstellung von Schildern umgesetzt worden.

Nachdem in den Wintermonaten ein Bus im Wendeplatzbereich Unterdorf von parkenden Kraftfahrzeugen behindert worden wäre, sei hier die Aufstellung von Halteverbots­schildern bereits angeordnet worden.

Darüber hinaus wäre auch ein Halteverbot im Bereich der Kirchhofstraße (ab Einmündung Bliestalstraße bis Kirche) bereits verfügt.

Die Aufstellung o. g. Schilder erfolge seitens des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken (UBZ).

 

Sodann spricht Ortsbeiratsmitglied Körner die Aufstellung eines Schildes im Bereich Schützenhaus an, welches mit dem Hinweis versehen werden sollte, dass für Lkw’s im weiteren Straßenverlauf (Richtung Mölschbacherhof) keine Wendemöglichkeit besteht.

 

Der Vorsitzende erklärt, hierbei handele es sich um eine Anregung von Anwohnern des Mölschbacherhofes, welche er bereits an die Verwaltung weitergeleitet habe.

Kraftfahrzeugführer hätten lediglich die Berechtigung, die Kreisstraße bis zum Mölsch­bacherhof zu befahren, da diese hier ende und im Anschluss daran lediglich ein Feldwirt­schaftsweg vorhanden wäre, auf dem eine Weiterfahrt nicht erlaubt wäre.

Deshalb könne er nicht nachvollziehen, dass der „Kindergarten-Bus“ in den Winter­monaten diese Strecke – auf der kein Streudienst erfolge – gefahren ist.

Hierauf habe er sowohl Herrn Beigeordneten Franzen als auch das Jugendamt hin­gewiesen.

 

Ortsbeiratsmitglied Körner bemerkt, der „Kindergarten-Bus“ würde in den Wintermonaten auch die „Buchklamm“ (Verlängerung Kirchhofstraße) befahren, obwohl dieser die Route des „Stadtbusses“ einhalten müsse.

 

Um eine diesbezügliche Klärung mit dem beauftragten Busunternehmen zu erreichen, wird sich Ortsvorsteher Kroh sowohl mit Herrn Beigeordneten Franzen als auch mit dem Jugendamt nochmals in Verbindung setzen.

 


 

 

 

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