Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 84/1580/2019.

 

Er bittet Herrn Mannschatz (Abteilungsleiter Betriebshof UBZ) um weitere Ausführungen.

 

Herr Mannschatz stellt anhand einer Powerpointpräsentation den Einbau eines Pollers in der Rosengartenstraße vor.

 

(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.)

 

Herr Mannschatz führt weiter aus, dass die Tiefbauarbeiten Anfang November beginnen würden.

Die Polleranlage selbst werde voraussichtlich in der letzen Woche vor Weihnachten angeliefert.

 

Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.

 

Auf Nachfrage wird bestätigt, dass  Elektroanschlüsse inkl. Zählerkosten, wie in der Präsentation vorgestellt, in der Kalkulation eingerechnet seien. Die entstehenden Unterhaltungs- bzw. Wartungskosten werden durch die Stadt getragen.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Benoit wird bestätigt, dass der Feuerwehr einen entsprechender Schlüssel (auch im Falle eines Notfalles) zur Verfügung stünde.

 

Entgegen des momentanen Tagesordnungspunktes möchte Ausschussmitglied Franzen eine Anfrage von BürgerInnen weiterleiten. Er fragt den Vorsitzenden ob dies möglich sei.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass dies möglich sei.

 

Ausschussmitglied Franzen trägt vor, dass ein Beschluss vorläge, der die ÖPNV-Anbindung im Bereich der Fuchslöcher ermögliche. Einige Anwohner im Bereich des Weißdornweges seien diesbezüglich an ihn mit der Bitte um Prüfung herangetreten ob die Möglichkeit bestünde den Durchgangsverkehr einzuschränken.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, dass ein entsprechendes Durchfahrtsverbotsschild aufgestellt werden könne. Entsprechende Kontrollen könnten durch die Polizeibehörde erfolgen. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit der Anwohner entsprechende Verkehrsverstöße zur Anzeige zu bringen.

 

Ausschussmitglied Dettweiler betont, dass es sich hier um einen Poller handelt, der verhindere, dass in die Fußgängerzone illegal eingefahren werden könne. Dies befürworte er nicht. Die Poller seien nicht zur Gefahrenabwehr geeignet.

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 


 

 

Verteiler:

 

1 x Amt 32

1 x Amt 60/66

1 x Amt 60/602

1 x UBZ

1 x Stw.