Ortsvorsteher Körner berichtet, im Bereich der Stadt Zweibrücken seien im Jahr 2016 wiederkehrende Beiträge eingeführt worden, wobei u.a. auch der Stadtteil Wattweiler ein eigenes Abrechnungsgebiet bilden würde.

Dies bedeute, dass die örtlichen Grundstückseigentümer nur dann entsprechende Beiträge zahlen müssten, wenn vor Ort Ausbaumaßnahmen durchgeführt werden.

 

Da der Zeitraum des ersten, auf fünf Jahre festgelegten Ausbauprogramms zum Ende des kommenden Jahres auslaufe, sei der Ausbaubedarf für das nächste Ausbauprogramm

(2021 - 2025) zu ermitteln, was noch nicht in der heutigen Sitzung, sondern im Rahmen der am 19.12.2019 vorgesehenen Jahresschlusssitzung erfolgen werde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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