Ortsvorsteher Ruf berichtet, lt. Auskunft der Verwaltung (Stadtbauamt sowie UBZ) hätten Bodenuntersuchungen ergeben, dass die Böschung auf der linken Seite (in Fahrtrichtung Kirrberg) nicht standsicher ist.

Es sei zunächst vorgesehen die gegenüber der abgängigen Böschung befindliche Straße zu verbreitern um wiederum ein zweispuriges Fahren zu ermöglichen.

Sodann strebe die Verwaltung eine „Generalsanierung“ des Hangbereiches an. In diesem Zusammenhang kämen die Aufstellung einer Gabionenwand bzw. die Schaffung von „künstlichem Fels“ mittels Spritzzement in Betracht. Oben genannte Sanierungsmaßnahme sei voraussichtlich in ca. 2 Jahren abgeschlossen.

 

Ortsbeiratsmitglied Nizard weist darauf hin, im Bereich der halbseitigen Sperrung bestehe momentan eine Gefahrenstelle, da Kraftfahrzeugführer bei Begegnungsverkehr ggf. in den eigentlich gesperrten Bereich ausweichen müssten.

 

Ortsbeiratsmitglied Thiery bemerkt, die hier bestehenden, beidseitigen Geschwindigkeits­begrenzungen auf 30 km/h müssten nach der Absperrung mittels entsprechender Schilder wieder aufgehoben werden – diese seien derzeit nicht vorhanden.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden, kürzeren Aussprache weist Ortsvorsteher Ruf darauf hin, da sich die K 7 außerhalb der Ortslage befinde, werde diese Sanierungs­maßnahme ohne Kostenbelastungen der Mörsbacher Grundstückseigentümer erfolgen, da die Kosten in voller Höhe seitens der Stadt Zweibrücken finanziert würden, wobei Zuschüsse seitens des Landesbetriebs Mobilität (LBM) gewährt würden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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