Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage. Herr Müller, Bauamt, informiert den Stadtrat über ein Schreiben der GDKE (Generaldirektion Kulturelles Erbe) über die beabsichtigte Eintragung des Rosengartens in die Denkmalliste als geschütztes Kulturdenkmal. Der Stadtrat müsse hierüber informiert und angehört werden. Die drei Bereiche, die in ihrer Form bewahrt werden müssen, seien der „Hügel“ am Bleicherbach mit den Sitzplätzen, der Eingangsbereich mit Weiher und Hochstammgarten sowie der Bereich am Kiosk und Rosenmuseum rund um die Bühne.

 

Ratsmitglied Gries befürchtet, dass durch die Auflagen der Rosengarten nicht mehr umgestaltet werden dürfe und somit an Attraktivität verlieren könnte.

 

Ratsmitglied Kaiser begrüßt die Unterdenkmalschutzstellung.

 

Herr Boßlet, UBZ, erklärt, dass der komplette Rosengarten unter Denkmalschutz gestellt worden sei und dies künftig höhere Unterhaltungskosten mit sich bringen wird. Eine Klage sei aussichtslos. Im nichtöffentlichen Teil werde nochmals hierzu informiert.

 

 


 

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Amt 60

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