Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Tim Edinger, Amt für soziale Leistungen, der den Stadtrat anhand einer Präsentation über die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes für die Stadt informiert. Die Informationen beziehen sich auf die Ziele, Auswirkungen und das Verfahren des Bundesteilhabegesetztes.

 

Das Gesetz dient zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen. Die wesentliche Änderung ist, dass die Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht herausgenommen und in das neue SGB 9, Teil 2 überführt wird.

Die Prognose sei, dass man durch das neue Gesetz einen Mehraufwand von etwa 1,5 bis 2 Mio. € haben werde. Das Land erstatte nur 50% der Sachkosten.

Neu sei auch, dass die Stadt Leistungserbringer aus einer Hand ist, was bedeutet, man könne erst im Nachhinein eventuell Geld von einem anderen Kostenträger wie z.B. Krankenkasse oder Rentenversicherung zurückzufordern.

Für die Zuständigkeitsklärung habe man künftig nur zwei Wochen Zeit zu prüfen, ob die Stadt oder doch beispielsweise die Krankenkasse zuständig ist. Wenn die Frist versäumt wird, ist die Stadt zuständig und eventuelle Kostenerstattungen dann nicht mehr möglich. Nach der Prüfung habe man eine weitere Woche Zeit den Antrag zu genehmigen.

Für diese Umstellung werde von der Verwaltung eine zusätzliche Vollzeitstelle eingerichtet.

 

Die finanziellen Auswirkungen gehen zu Lasten der Kommunen. Die erforderlichen Mehrausgaben werden Anfang 2020 im Nachtragshaushalt festgelegt.

 

Ratsmitglied Moulin merkt an, dass sich das Berechnungsmodell nicht geändert habe. Die Änderung aber auf einem Bundesgesetz beruhe.

 

Herr Edinger, Amt für soziale Leistungen, entgegnet, dass jedoch das Land entscheidet, wie die Kostenbeteiligung aussehe. In Rheinland-Pfalz wurde festgelegt, dass das Land für Menschen über 18 Jahre zuständig sei, aber die Aufgaben sollen die Kommunen übernehmen. Diese wiederum müssen 50 % der Kosten tragen.

 

 

 


 

Verteiler:

Amt 10

Amt 11

Amt 50