Beschlüsse:

 

1.         Der Ortsbeirat Oberauerbach empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss sowie dem Stadt­rat der Stadt Zweibrücken den Bebauungsplan OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“ (bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begrün­dung) als Satzung zu beschließen.

 

2.         Der Ortsbeirat Oberauerbach empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss sowie dem Stadtrat der Stadt Zweibrücken für den Bebauungsplan OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“ das Umlegungsverfahren anzuordnen.

 

 


 

Ortsvorsteher Hüther begrüßt Frau Söhn (WVE GmbH) zu diesem Tagesordnungspunkt.

Sodann weist der Vorsitzende darauf hin, im Rahmen der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 17.10.2019 habe er unter Tagesordnungspunkt I/3 angekündigt, dass o.g. Punkt in der Sitzung am 19.11.2019 erneut behandelt werde. Außerdem habe die SPD-Ortsbeiratsfrak­tion mit Schreiben vom 01.11.2019 die Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung der heutigen Sitzung beantragt.

Das Schreiben ist der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss daran berichtet Ortsvorsteher Hüther, im Rahmen der Sitzung des Orts­beirates am 15.04.2019 habe die Vertreterin des Erschließungsträgers WVE GmbH, Frau Söhn, eingehend über geplante Erschließungsmaßnahmen informiert und sodann Detailfragen der Ortsbeiratsmitglieder beantwortet.

Am 22.05.2019 sei die Aufstellung des Bebauungsplans OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“ sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange seitens des Stadt­rates beschlossen worden (Zeitraum: 11.06. – 16.07.2019).

Im Rahmen der Sitzung des Stadtrates am 18.09.2019 seien Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bekanntgegeben sowie Bewertungen der Stel­lungnahmen – d.h. Abwägungsempfehlungen beschlossen worden.

Dabei sei wesentlich, dass es bei der Stellungnahme der Behörde um redaktionelle Ände­rungen ging, denen durch den Abwägungsbeschluss abgeholfen worden sei.

Seitens der Öffentlichkeit wären keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Im Laufe des Verfahrens sei er darüber informiert worden, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geändert werden müsse. Die Änderungen hätten nur die Pläne für Be­hörden betroffen. Aus Gründen der Rechtssicherheit sei jedoch das Verfahren komplett wiederholt worden, wobei die Veröffentlichung in der Presse unverändert gewesen wäre, weshalb er in diesem Zusammenhang keine Notwendigkeit der Einberufung einer weiteren Sitzung des Ortsbeirates gesehen habe.

Über den geänderten Geltungsbereich wären die Behörden informiert worden.

Sodann sei eine erneute öffentliche Auslegung (Zeitraum: 07.10. – 11.11.2019) erfolgt.

Nach Ende der Offenlegungsfrist und vor der Behandlung im Rahmen der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 26.11.2019 habe er – wie angekündigt – den Tages­ordnungspunkt mit der Beschlussfassung über Empfehlungen in die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Ortsbeirates aufgenommen.

 

Im Anschluss an diese Informationen erteilt Ortsvorsteher Hüther zunächst einem Vertreter der antragstellenden SPD-Ortsbeiratsfraktion das Wort.

 

Ortsbeiratsmitglied Cronauer bemerkt, die Problematik, welche die Fraktion sehe, habe der Antragsteller, Ortsbeiratsmitglied Kiefer, im Antrag mitgeteilt.

So sei der Fraktion insbesondere nach wie vor unklar, wie die Entwässerung erfolgen solle.

Außerdem werde im Antrag auf die mangelnde Beteiligung des Ortsbeirates in o.g. Bebau­ungsplanverfahren hingewiesen, obwohl es für alle Ortsbeiratsmitglieder wichtig sei, über die weiteren Schritte im Zusammenhang mit der baulichen Entwicklung des Geländes in­formiert zu werden.

Derzeit werde seitens der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) offen­sichtlich die bestehende Entwässerungsplanung in Frage gestellt.

 

Im Anschluss daran bemerkt Ortsbeiratsmitglied Stephan, ihm sei bislang nicht bekannt, dass seitens der SGD Süd Einwände erhoben worden seien.

Anlässlich Vorstellung der Bebauungsplanung im Rahmen der Sitzung des Ortsbeirates am 15.04.2019 habe er sich erkundigt, ob die Entwässerung mittels Kanalanschluss in die Flurstraße realisierbar sei, was damals bejaht worden wäre. Insofern habe er keinen weiteren Klärungsbedarf gesehen.

 

Ortsbeiratsmitglied Lang erklärt, seines Wissens wäre es nicht zulässig, dass Regenwässer in einen Mischwasserkanal eingeleitet würden.

 

Ortsvorsteher Hüther weist darauf hin, grundsätzlich dürften auch die aus einer im Trenn­system gebauten Kanalisation zu entsorgenden Abwässer nicht in einen Mischwasserkanal abgeleitet werden, was seitens der SGD Süd moniert worden wäre.

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan weist darauf hin, in der Vergangenheit wäre in einigen Bau­gebieten trotzdem so verfahren worden, da keine andere Möglichkeit der Abwasserent­sorgung bestanden habe, weshalb er davon ausgehe, dass ein solches Entwässerungssystem nicht von vornherein ausgeschlossen sei.

 

Sodann erteilt der Vorsitzende Frau Söhn (WVE GmbH) das Wort, welche zum Bebau­ungsplangebiet informiert, wobei sie insbesondere die Entwässerungsthematik anhand einer Beamerpräsentation erläutert.

 

Frau Söhn berichtet, es erscheine zunächst verwirrend, wenn trotz Mitteilung der SGD Süd, dass vorstehend genannte Art der Entwässerung nicht zulässig sei, trotzdem ein solcher Kanalanschluss seitens der WVE GmbH beabsichtigt wäre.

Nach Vorstellung des Bebauungsplanentwurfs im Rahmen der Sitzung des Ortsbeirates am 15.04.2019 habe sich ergeben, dass ein Teilbereich (ca. 350 m²) des ursprünglich im Gel­tungsbereich enthaltenen Grundstücks mit der Flst.-Nr. 1047 aus der Bebauungsplanung (Geltungsbereich) herausgenommen werden müsse, da die Eigentümer an einem Teilver­kauf nicht interessiert seien und ein Ankauf des gesamten landwirtschaftlichen Anwesens Contwiger Straße 6 (Grundstücksgröße: ca. 1.947 m²) weder seitens der Stadt Zweibrücken noch seitens der Erschließungsträgerin (WVE GmbH) beabsichtigt wäre.

Infolge der Änderung des Geltungsbereiches seien die Grundzüge der Planung betroffen gewesen, weshalb eine erneute Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgt wäre.

An der grundsätzlichen Planung samt Entwässerung hätte sich nichts geändert.

Der Höhenunterschied der Planstraße zur Schwarzwaldstraße betrage 10 m.

 

Sodann informiert Frau Söhn, die Entsorgung der Schmutzwässer erfolge gemäß den aktu­ellen gesetzlichen Bestimmungen (Wasserhaushaltsgesetz sowie Landeswassergesetz) innerhalb des Plangebietes im Trennsystem (d.h. voneinander getrennte Entwässerung der Regen- und Schmutzwässer).

Aufgrund des umliegenden Bestandsnetzes könnte der Anschluss jedoch nur an das Misch­system erfolgen, weshalb die Entwässerung selbst als Mischwassersystem anzusehen wäre.

Die Entsorgung der Schmutz- und Regenwässer der drei Baugrundstücke, welche auch ver­kehrstechnisch über die Georg-Büchner-Straße erschlossen sind, erfolge auch über diese. Der Schmutzwasserkanal für die restlichen elf Baugrundstücke aus dem Plangebiet werde an den öffentlichen Mischwasserkanal in der Flurstraße angebunden. Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolge im Hinblick auf eine wirtschaftliche und am Markt beständige Erschließung ebenfalls Richtung Mischwasserkanal in der Flurstraße.

Aufgrund der topografischen Gegebenheiten seien für die Oberflächenentwässerung zwei Regenwasserkanäle erforderlich. Der Regenwasserkanal im Bereich der Planstraße nehme das Oberflächenwasser der östlich der Planstraße liegenden Baugrundstücke sowie der Straßenentwässerung auf und führe anschließend in Richtung Regenwasserkanal am Tief­punkt des Geländes, im rückwärtigen Grundstücksbereich der westlichen Baugrundstücke, um das Oberflächenwasser der westlichen Grundstücke aufzunehmen. Der Anschluss er­folge ebenfalls an den Mischwasserkanal in der Flurstraße mit der Ableitung über das Grundstück mit Flst.-Nr. 1169/8. Da die Ableitung über private Grundstücksflächen erfolge, müsse die Sicherung des Regenwasserkanals über einzutragende Grunddienst­barkeiten zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger erfolgen.

 

Eine Versickerung des Oberflächenwassers sei zum Schutz der unterhalb des Plangebietes liegenden Grundstücke in der Schwarzwaldstraße sowie aufgrund der Untergrundverhält­nisse (Fels) ausgeschlossen. Es seien hier Zisternen, Rigolen oder Mulden denkbar.

 

Da das Plangebiet in der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis des Regenüberlaufes Schwarzwaldstraße als Trennsystem mit Ableitung des Oberflächenwassers Richtung Auerbach aufgeführt sei, wäre eine Anpassung der Einleiterlaubnis „RÜ Schwarzwald­straße“ erforderlich, womit das Planungsbüro Obermeyer seitens der WVE GmbH beauf­tragt worden wäre. Nach deren Erstellung sei der erforderliche Antrag seitens UBZ bei der SGD Süd einzureichen, was in den nächsten Tagen vorgesehen wäre.

Seitens der SGD Süd wäre bereits signalisiert worden, dass der vorstehend aufgeführten Entwässerungsplanung grundsätzlich zugestimmt werden könnte, wenn o.g. Antrag vor­liege.

 

Hieran schließt sich eine längere Aussprache an, wobei Frau Söhn Detailfragen der Anwesenden beantwortet.

 

Ortsbeiratsmitglied Lang erkundigt sich, ob es eine Verpflichtung der Bauherren gäbe Zisternen anzulegen.

 

Ortsvorsteher Hüther weist darauf hin, die Wahl der möglichen Rückhalteanlagen habe in Abstimmung mit dem UBZ zu erfolgen.

 

Ortsbeiratsmitglied Danner-Knoke erkundigt sich, in welchem Zeitrahmen ein rechtsgül­tiger Bescheid seitens der SGD Süd voraussichtlich erteilt werde.

 

Frau Söhn antwortet, dies sollte innerhalb von ca. sechs Monaten erfolgen. Das erforder­liche gesetzliche Bodenordnungsverfahren (Umlegungsverfahren) werde voraussichtlich in ca. einem Jahr durchgeführt.

 

In diesem Zusammenhang weist der Vorsitzende darauf hin, mit der Anordnung des Umlegungsverfahrens werde sich der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 26.11.2019 (Vorberatung mit Beschlussempfehlung) sowie der Stadtrat in seiner Sitzung am 04.12.2019 (Beschlussfassung – d.h. Entscheidung) befassen.

 

Im Anschluss daran dankt Ortsvorsteher Hüther Frau Söhn für ihre ausführlichen Infor­mationen.

 

Der Vorsitzende bemerkt, seit Jahren werde seitens des Ortsbeirates die demografische Entwicklung (Überalterung der Einwohner in Oberauerbach) beklagt, weshalb Baumög­lichkeiten – insbesondere für junge Familien – gefordert worden seien. Diese wären für eine positive Weiterentwicklung des Stadtteils Oberauerbach unerlässlich. Nunmehr bestehe die Möglichkeit Bauland entwickeln zu lassen ohne dass eine Ausdehnung in den Außenbereich erforderlich sei.

Der Bau- und Umweltausschuss werde sich in seiner Sitzung am 26.11.2019 mit dem Bebauungsplanverfahren befassen (Vorberatung) und einen Beschlussvorschlag zum Satzungsbeschluss fassen. Danach werde der Stadtrat in seiner Sitzung am 04.12.2019 hierüber entscheiden (Satzungsbeschluss).

 

Im Anschluss daran fasst der Ortsbeirat den folgenden

 


Abstimmungsergebnis zu Nr. 1:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

An der Abstimmung nahmen 9 Mitglieder teil. Ortsbeirats­mitglied Danner nahm an der Abstimmung nicht teil

 

Abstimmungsergebnis zu Nr. 2:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

An der Abstimmung nahmen 9 Mitglieder teil. Ortsbeirats­mitglied Danner nahm an der Abstimmung nicht teil

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 81 – 1 x

Amt 84 – 1 x