Ortsvorsteher Dettweiler berichtet, o.g. Informationsveranstaltung habe mit Beteiligung des Leiters des Ordnungsamtes, Herrn Stefaniak sowie Vertretern der Polizeiinspektion stattgefunden. Dabei seien von Mittelbacher Einwohnern verschiedene Anregungen zur Verkehrsberuhigung (Geschwindigkeitsreduzierung) erfolgt, wobei jedoch letztendlich der Ortsbeirat der Verwaltung entsprechende Vorschläge unterbreiten werde.

Es wäre festgestellt worden, dass im Bereich Altheimer Straße ca. 85 % der Kraftfahrzeug­führer ordnungsgemäß mit 50 km/h fahren würden bzw. diese Geschwindigkeit allenfalls um wenige Stundenkilometer überschreiten würden.

Lediglich ca. 3 % der Kraftfahrzeugführer wären hier mit deutlich überhöhten Geschwin­digkeiten unterwegs.

 

Eigentlich wäre das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt.

Eine Maßnahme zur Verkehrsberuhigung (Geschwindigkeitsreduzierung) wäre die Ein­zeichnung von Parkflächen im Bereich der Fahrbahn.

Herr Stefaniak habe signalisiert, dass temporär – d.h. vorübergehend – solche Parkbuchten eingezeichnet würden.

Darüber hinaus würden hier auch künftighin verstärkt Polizeikontrollen durchgeführt.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Beckmann ist der Auffassung, wenn die Anwohner die vorhandenen Parkbuchten ordnungsgemäß nutzen würden, wäre eine Verkehrsberuhigung gegeben, wo­bei Fußgänger, Personen mit Kinderwagen/Rollatoren etc. problemlos auf dem Bürgersteig passieren könnten.

 

Ortsbeiratsmitglied Wolf stimmt Ortsbeiratsmitglied H. Beckmann zu, wobei er die Zweckmäßigkeit größerer Parkbuchten bezweifelt, da die bereits vorhandenen Markie­rungen größtenteils ignoriert würden, was behinderndes Parken zur Folge habe.

Als zielführend erachte er außerdem die Durchführung regelmäßiger polizeilicher Kon­trollen (Radarkontrollen), welche in kürzeren zeitlichen Abständen vorgenommen werden sollten.

 

Ortsbeiratsmitglied Schmidt erachtet lediglich ein beidseitiges Parken im Wechsel – d.h. versetzt – im Fahrbahnbereich als zielführend.

 

Ortsbeiratsmitglied Watson erklärt, sie gehe davon aus, dass insbesondere deshalb behindernd geparkt werde, weil die derzeitigen Markierungen der Parkbuchten stark abgenutzt wären.

Ansonsten erachte sie ebenfalls das seitens Ortsbeiratsmitglied Schmidt vorgeschlagene beidseitige Parken als sinnvolle Maßnahme zur Verkehrsberuhigung (Geschwindigkeits­reduzierung).

Lediglich während der Erntezeit (jährlich Ende Juni/Anfang Juli für jeweils ca. sechs Wochen) sollte das Parken auf eine Straßenseite beschränkt werden, um den Landwirten ein gefahrloses Befahren mit größeren landwirtschaftlichen Maschinen zu ermöglichen.


 

Ortsbeiratsmitglied G. Beckmann ist der Auffassung, seitens Mitarbeitern des Ordnungs­amtes sollte bei Kontrollfahrten in Mittelbach behinderndes Parken auf Bürgersteigen regelmäßig sanktioniert werden.

 

Der Vorsitzende bemerkt, da die derzeitigen Markierungen der Parkbuchten erst vor ca. einem Jahr aufgezeichnet worden seien, erachte er deren Erneuerung als nicht erforderlich (noch gut erkennbar).

Auch er erachte das o.g. versetzte beidseitige Parken als sinnvoll.

Darüber hinaus sollten verstärkte Kontrollen sowohl hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten (seitens Polizeiinspektion) als auch bezüglich des korrekten Parkens innerhalb aufgezeichneter Parkbuchten (seitens Ordnungsamt) erfolgen. Letztendlich begrüße er auch den Vorschlag von Herrn Stefaniak bezüglich der Einzeichnung einiger Parkbuchten im Fahrbahnbereich.

 

Ratsmitglied Bauer bemerkt, das beidseitige, versetzte Parken erachte sie ebenfalls als sinnvolle Maßnahme zur Verkehrsberuhigung (Geschwindigkeitsreduzierung), weshalb diese Möglichkeit unbedingt erprobt werden sollte.

Darüber hinaus wären bauliche Maßnahmen in den beiden Ortseingangsbereichen (sowohl aus Fahrtrichtung Ixheim als auch aus Fahrtrichtung Altheim kommend) zweckmäßig, weshalb sie es als sinnvoll erachte, den Leiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM), Herrn Lutz, zu einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates einzuladen, um realisierbare Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zu eruieren.

In diesem Zusammenhang verliest sie einen Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ortsbeirates Mittelbach am 27.04.2005 in der dies seitens der SPD-Ortsbeiratsfraktion bereits angeregt und seitens des Ortsvorstehers auch zugesagt worden wäre.

 

Ortsvorsteher Dettweiler erklärt, u.a. Herr Lutz sei danach vor Ort gewesen – insbesondere wegen des damals vorgesehenen Radwegebaues, in Verbindung mit einer Maßnahme zur Verkehrsberuhigung im Ortseingangsbereich (aus Fahrtrichtung Altheim kommend) – was jedoch nicht im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates erfolgt wäre.

Allerdings sei der Radwegebau in den Folgejahren seitens der Aufsichts- und Dienstleis­tungsdirektion (ADD) beanstandet und somit praktisch gestrichen worden.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden, kürzeren Aussprache werden seitens der Ortsbeiratsmitglieder folgende Maßnahmen – zwecks Geschwindigkeitsreduzierung –

e i n s t i m m i g   befürwortet, welche möglichst zeitnah umgesetzt werden sollten:

-          Verstärkte Polizeikontrollen (Geschwindigkeitskontrollen)

-          Einzeichnung von Parkbuchten im Fahrbahnbereich

-          Kontrollen in den Bereichen bereits eingezeichneter Parkbuchten seitens Mit­arbeitern des Ordnungsamtes (wegen behinderndem Parken)

 

Im Anschluss daran bemerkt der Vorsitzende, seitens einer Einwohnerin wäre der Wunsch hinsichtlich der Schaffung einer Fußgängerampel in Höhe des ehemaligen Gasthauses „Zur Saarpfalz“ an ihn herangetragen worden (insbesondere hinsichtlich Kindern).

Auch er erachte das Überqueren der Straße in diesem Bereich – wie auch in der Kirchen­talstraße – als problematisch.

Seines Wissens wäre hier ein Fußgängerüberweg (sog. „Zebrastreifen“) schon wegen der mangelnden Einsicht nicht möglich.

Allenfalls sei eine Ampelanlage denkbar – jedoch wäre hierfür das Verkehrsaufkommen vermutlich nicht ausreichend.

Hinsichtlich Fußgängerüberweg (sog. „Zebrastreifen“) bzw. Fußgängerampel bitte er die Verwaltung um Stellungnahmen.

 

Ortsbeiratsmitglied Kiepfer regt an, als begleitende Maßnahme sollte hier ggf. – in einem begrenzten Straßenabschnitt von ca. 100,00 m – eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (geschwindigkeitsreduzierter Bereich) angeordnet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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