Sitzung: 04.12.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Auf Grund des § 46 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung für das Gebiet des Bebauungsplanes OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“ Stadt Zweibrücken/Stadtteil Oberauerbach angeordnet.
Das Umlegungsverfahren soll die Bezeichnung „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“ erhalten.
Die Umlegungsbefugnis wird auf den Umlegungsausschuss der Stadt Zweibrücken übertragen.
Die Stadt Zweibrücken überträgt dem Umlegungsausschuss für die Dauer der Umlegung „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“ die Befugnis zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Die Übertragung gilt von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses nach § 50 BauGB bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 BauGB.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Ohne Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
37 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 37 Mitglieder teil.
Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren Ratsmitglied Eren und Ratsmitglied Aaron Schmidt nicht im Sitzungsraum
Verteiler:
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