Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Auf Grund des § 46 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung für das Gebiet des Bebauungsplanes OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“ Stadt Zweibrücken/Stadtteil Oberauerbach angeordnet.

Das Umlegungsverfahren soll die Bezeichnung „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“ erhalten.

Die Umlegungsbefugnis wird auf den Umlegungsausschuss der Stadt Zweibrücken übertragen.

Die Stadt Zweibrücken überträgt dem Umlegungsausschuss für die Dauer der Umlegung „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“ die Befugnis zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Die Übertragung gilt von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses nach § 50 BauGB bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 BauGB.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat    e i n s t i m m i g    folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

37

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 37 Mitglieder teil.

Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren Ratsmitglied Eren und Ratsmitglied Aaron Schmidt nicht im Sitzungsraum

 

Verteiler:

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