Sitzung: 09.11.2011 Stadtrat
Der Vorsitzende verliest die Anfrage von Herrn Lehnen und die Stellungnahme der Verwaltung.
Anfrage von Herrn
Arno Lehnen, Zweibrücken, eingegangen am 27.10.2011
„Ich möchte gerne eine Erklärung dafür, dass seitens des Ordnungsamtes so wenig dagegen unternommen wird, Zweibrücken zum Falschparker-Paradies zu machen.
Immer wieder muss ich beim Gang durch die Rosengartenstraße feststellen, dass ein Schild des absoluten Halteverbots vor der Post permanent ignoriert wird. Das gilt auch für die Saarlandstraße vor der ARAL-Tankstelle, um nur zwei Beispiele einer Liste, die ich beliebig erweitern könnte, zu nennen.
Ein Halteverbot wird auch nicht dadurch aufgehoben, dass das Fahrzeug auf dem Bürgersteig geparkt wird, was durch die Behinderung der Fußgängerzone zu einem weiteren Verstoß führt. Gerade vor der ARAL-Tankstelle in der Saarlandstraße wird das permanent praktiziert und es kommt immer wieder zu gefährlichen Begegnungen, wenn Fahrzeuge von der Landauer Straße in die Saarlandstraße einbiegen und aufgrund dort geparkter PKW´s auf die Linksabbiegerspur von der Saarlandstraße in die Landauer Straße auffahren.
Auch der Behindertenparkplatz vor unserem Reisebüro wird oft von Nichtbehinderten belegt, ohne dass die Ordnungskräfte einschreiten.
In der Mühlstraße werden im Parkverbot Fahrzeuge über Nacht so abgestellt, dass der Kühler fast an der Wand der Gebäude steht und der Fußgänger gezwungen ist, um die Fahrzeuge herumzugehen.
Nachdem das nachts und am frühen Morgen geschieht, erfolgt auch hier keine Kontrolle, was auch für Sonn- und Feiertage gilt.
Selbstverständlich habe ich schon oft gesehen, dass kontrolliert wird und Bußgeldbescheide verteilt werden, es fehlt mir jedoch an der Häufigkeit solcher Kontrollen.
Ich glaube ich liege nicht falsch, wenn ich davon ausgehe, dass sich Mitarbeiter des Ordnungsamtes in der Ausübung der Überwachung des ruhenden Verkehrs finanziell selbst tragen und die Stadt im Gegenteil noch an Bußgeldern verdienen kann.
Warum also wird der Personalstand nicht erweitert?“
Antwort der
Verwaltung:
Die von Herr Lehnen vorgetragene Problematik bezüglich der Falschparker ist dem Ordnungsamt schon seit Jahren bekannt, aber in keinster Weise nur für Zweibrücken zutreffend. Wie sich aus diversen Presse- und Fernsehberichten entnehmen lässt, führt die fehlende Parkmoral auch in anderen Kommunen zu erheblichen Problemen.
Der Vorwurf, das Ordnungsamt würde so wenig dagegen unternehmen, weisen wir zurück. Mit dem uns zur Verfügung stehenden Personal wurden erteilt:
Bußgelder und Verwarnungen 2010 2011
Mühlstraße 8 21
Gutenbergstraße 314 503
Hintere Gutenbergstraße 4 8
Rosengartenstraße 116 193
Saarlandstraße 14 36
Bei der Saarlandstraße ist auch der Bereich rund um die Festhalle mit inbegriffen.
Die Kontrollen in der Rosengartenstraße, Mühlstraße und Gutenbergstraße werden mindestens 2 x täglich und in der Saarlandstraße mindestens 1 x täglich von unseren Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des kommunalen Vollzugsdienstes durchgeführt.
Der Bereich Saarlandstraße in Höhe der ARAL-Tankstelle ist durch die Gestaltung der Zu- und Ausfahrt zur Tankstelle sehr problematisch. Einige Kunden halten dort kurz am Fahrbahnrand bzw. auf dem Bürgersteig an um etwas im Tankstellen-Shop einzukauen. Auch die Tanklaster müssen die Tankstelle vom Straßenrand aus betanken, da eine Einfahrt in das Tankstellengelände aufgrund der Bebauung unmöglich ist. Eine Möglichkeit das Parken auf dem Bürgersteig zu unterbinden wäre, diesen Straßenbereich mit Pollern zu versehen. Eine solche Maßnahme wäre allerdings zum einen sehr kostenaufwendig und zum anderen aus unserer Sicht nicht zweckdienlich, da die Poller entlang des Bürgersteigs von der Ampel an der Kreuzung Landauer Straße/Saarlandstraße/Molitorstraße bis hinter die Ausfahrt der Tankstelle und auch auf der gegenüberliegenden Seite aufzustellen wären.
Eine mögliche Abhilfe kann aus unserer Sicht nur durch vermehrte Kontrollen und Ahndungen erfolgen, wobei wir eine höhere Kontrolldichte nur mit einer Personalerhöhung bei den Hilfspolizeibeamten erreichen können. Dies gilt ebenso für die Abendstunden, früh morgens sowie für das Wochenende. An dieser Stelle ist noch anzumerken, dass unsere kommunalen Vollzugsbeamten selbstverständlich im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeiten auch Verwarnungen wegen Falschparkens erteilen und wenn es erforderlich ist auch Abschleppmaßnahmen durchführen.
Die von Herr Lehnen vorgeschlagene Personalaufstockung wird vom Fachamt ausdrücklich begrüßt. Neben einer möglichen Refinanzierung der Personalkosten durch höhere Bußgeldeinnahmen ist auch die Verbesserung der Verkehrssicherheit nicht außer acht zu lassen.
Herr Lehnen ist im Sitzungssaal nicht anwesend. Es gehen keine weiteren Fragen ein.
Verteiler:
Amt 32