Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

-          Die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden wie in der Synopse in Anlage 4 ausgeführt behandelt.

 

-          Die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden wie in der Synopse in Anlage 5 ausgeführt behandelt.

 

-          Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung als Satzung.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1612/2019.

 

Hierbei handelt es sich um das Bebauungsplanverfahren OA 19 "Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Die  Ergebnisse der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB liegen vor. Da der Geltungsbereich durch den Wegfall einer Teilfläche angepasst werden musste und dadurch die Grundzüge der Planung betroffen waren, wurde eine erneute Offenlage des Bebauungsplanes erforderlich. Mit Schreiben bzw. per E-Mail vom 01.10.2019 wurden die 57 betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut zur Stellungnahme bis spätestens 11. November 2019 aufgefordert. Von den beteiligten Träger öffentlicher Belange brachten sechs Beteiligte Hinweise und Anregungen vor. Anregungen und Bedenken wurden von einer Behörde vorgebracht. Die Eingaben werden nachfolgend behandelt, siehe Anlage dieser Beschlussvorlage. Von den weiteren beteiligten Trägern hatten 16 keine Bedenken und Anregungen, 34 haben nicht geantwortet. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 07.10.2019 bis einschl. 11.11.2019 durch öffentliche Bekanntmachung in den Tageszeitungen „Die Rheinpfalz“ und „Pfälzischer Merkur“ am 28.09.2019. Darüber wurden die Träger öffentlicher Belange ebenso mit Schreiben bzw. E-Mail informiert.

 

Seitens der Öffentlichkeit wurden während der Offenlage sechs Anmerkungen und Bedenken mit gleichem Wortlaut vorgebracht. Diese Bedenken richten sich zum einen gegen das vermeintliche Fehlen der Veröffentlichung auf dem Internetportal des Landes wobei dieses widerlegt werden kann. Zum anderen gegen die bestehende Entwässerungsplanung, der nach erster Stellungnahme der SGD Süd nicht zugestimmt werden konnte. Die geplante Entwässerung wurde seitens der UBZ mit der SGD Süd abgestimmt und die grundsätzliche Zustimmung mit der Mail vom 11.11.2019 nochmals bestätigt.

 

Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss  e i n s t i m m i g  folgenden

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 15 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

 

1 x Amt 60/61