Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

-          Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden wie in der Synopse in Anlage 3 ausgeführt behandelt.

-          Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplanes ZW 166 „Junges Wohnen am Himmelsberg“, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung als Satzung.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1613/2019.

 

Er verweist zusätzlich auf die Tischvorlage Nr. 60/1632/2019 als Ergänzung zur Beschlussvorlage hin. In dieser Tischvorlage wird auf die Stellungnahme der Lebenshilfe Zweibrücken e.V. hingewiesen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sei dies zu berücksichtigen. Die Stellungnahme vom 15.09.2019 und Mail vom 09.09.2019 wurden noch vor der eigentlichen Offenlage (07.10.- 11.11.2019) eingereicht.

 

Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Dr. Pohlmann erklärt, da sich der Vorsitzende zunächst auf die vorgelegte Tischvorlage beziehe möchte er hierauf eingehen. In der Beschlussvorlage sei aufgeführt, dass eine öffentliche Fußwegeverbindung von der Lebenshilfe Zweibrücken e.V. zu dem künftigen Wohngebiet zu begrüßen sei. Hier gehe es um Möglichkeiten der BewohnerInnen der Lebenshilfe mit der Nachbarschaft in Kontakt zu treten. Die Argumente dagegen seien zum einen die Unterhaltungskosten des Weges und zum anderen, dass kein öffentliches Interesse, aufgrund der Zuwegung auf ein Privatgrundstück, bestünde. Nach seiner Ansicht lägen die Unterhaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen. Hier könne er sich vorstellen, dass ein  städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden kann, um der Lebenshilfe Zweibrücken e.V. den Unterhalt der Fußwegeverbindung übertragen zu können. Auch könne er nicht die Abrede des öffentlichen Interesses nachvollziehen. Das Haus Birke beherberge Menschen mit Beeinträchtigungen die dort leben. Hier solle nicht auf eine sichere und barrierefreie Verbindung verzichtet werden. Auch sollen den BewohnerInnen die Möglichkeit haben, Kontakt zur Nachbarschaft aufzubauen. Diese Gedanken bezeichnet man als Inklusion. Inklusion sei in allen Lebensbereichen zu berücksichtigendes Prinzip. Dies sei natürlich keine „Einbahnstraße“. Hier liege auch ein entsprechendes Angebot der Lebenshilfe Zweibrücken e.V. vor, ihr Gelände für die Nachbarschaft zu öffnen. Hier sehe er die Lebenshilfe Zweibrücken e.V. nicht als irgendeine Privatperson. Hier soll man Unterstützung anbieten. Er könne durchaus nachvollziehen, dass einem Investor möglichst daran gelegen sei, seine Fläche gewinnbringend zu vermarkten. Aber die Stadt als Herr des Verfahrens, müsse private Belange und öffentliche Interessen gegeneinander abwägen. In diesem Zusammenhang finde er, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung dem nicht gerecht werde.

 

Ausschussmitglied Gries informiert, dass die SPD-Fraktion sich intensiv mit dem Thema befasst habe. Man verstehe die Intention der Lebenshilfe Zweibrücken e.V. Man habe jedoch auch einen privaten Investor der, auf Wunsch des Stadtrates, ein verdichtendes Wohngebiet geplant habe. Es bestünde zudem für die BewohnerInnen der Lebenshilfe Zweibrücken e.V. über die Obere Denisstraße in die Innenstadt zu gelangen bzw. Kontakt mit der Nachbarschaft aufzunehmen. Aus diesen Gründen werde man dem Verwaltungsvorschlag folgen und zustimmen.

 

Ausschussmitglied Schneider erklärt, er habe sich vor Ort ein Bild gemacht. Die Lebenshilfe Zweibrücken e.V. habe die Erschließung in ihrem Gelände von ihrem Parkplatz aus (über Treppen) suboptimal gelöst. Er ist der Auffassung, dass man einem Privaten nicht zumuten könne seine Grundstücke zu „zerschneiden“.  Der vordere Bereich der Lebenshilfe Zweibrücken e.V. sei zudem versperrt. Somit hätte die Öffentlichkeit keinen Zugang. Man könne auch, um einen kurzen Weg zu erhalten, den Zaun der Lebenshilfe Zweibrücken nach unten hin öffnen um damit einen Weg zu der Ringstraße zu erhalten. 

 

Ausschussmitglied Dr. Pohlmann bemerkt, dass man als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwar mit dieser Abwägung zur Fußwegeverbindung nicht einverstanden sei, dass Projekt als solches jedoch für sinnvoll und umsetzungswert halte. Es ginge nicht darum, ein Projekt zu verhindern, sondern den BewohnerInnen der  Lebenshilfe Zweibrücken e.V. die Möglichkeit zu schaffen mit der Nachbarschaft in Kontakt zu treten. Man werde sich daher bei der Abstimmung enthalten.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt  e i n s t i m m i g  folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

2

 

An der Abstimmung nahmen 15 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

 

1 x Amt 60/61