Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Auf Grund des § 46 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung für das Gebiet des Bebauungsplanes OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“ Stadt Zweibrücken/Stadtteil Oberauerbach angeordnet.

 

Das Umlegungsverfahren soll die Bezeichnung „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“ erhalten.

 

Die Umlegungsbefugnis wird auf den Umlegungsausschuss der Stadt Zweibrücken übertragen.

 

Die Stadt Zweibrücken überträgt dem Umlegungsausschuss für die Dauer der Umlegung „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“ die Befugnis zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Die Übertragung gilt von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses nach § 50 BauGB bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 BauGB.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1616/2019.

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss  e i n s t i m m i g  folgenden

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

 

1 x Amt 60/61

1 x Amt 60/603

1 x Stw.