Sitzung: 26.11.2019 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Auf Grund des § 46 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung für das Gebiet des Bebauungsplanes OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“ Stadt Zweibrücken/Stadtteil Oberauerbach angeordnet.
Das Umlegungsverfahren soll die Bezeichnung „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“ erhalten.
Die Umlegungsbefugnis wird auf den Umlegungsausschuss der Stadt Zweibrücken übertragen.
Die Stadt Zweibrücken überträgt dem Umlegungsausschuss für die Dauer der Umlegung „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“ die Befugnis zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Die Übertragung gilt von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses nach § 50 BauGB bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 BauGB.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1616/2019.
Ohne Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
14 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.
Verteiler:
1 x Amt 60/61
1 x Amt 60/603
1 x Stw.