Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1623/2019.

 

Er begrüßt Herrn Dr. Ohler als Vorsitzenden vom Förderkreis historische Fasanerie e.V.  Er bittet Herrn Müller (Stadtbauamt) um weitere Informationen über die beabsichtigte Sanierung der Stützmauer der Fasanerie-Ruine.

 

Herr Müller erläutert anhand einer Powerpoitpräsentation den aktuellen Zustand, die Sanierungsvarianten und die geplanten zusätzlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Vekehrssicherungspflicht für die Sanierung der Stützmauer der Fasanerie-Ruine.

 

(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.)

 

Herr Müller ergänzt, dass der Förderkreis historische Fasanerie e.V. in diesem Zusammenhang finanzielle Unterstützung zugesagt habe. 

 

Im Anschluss wird Herrn Dr. Ohler das Wort erteilt.

 

Herr Dr. Ohler legt dar, dass der Förderkreis das Arrangement der Zweibrücker BürgerInnen um den Erhalt der historischen Fasanerie beinhaltet. Der Förderkreis habe sich die Aufgabe gesetzt, das Baudenkmal des ehemaligen Lustschlosses Tschifflik, des polnischen Königs Stanislaus Leszczynski, der dies in der Fasanerie erbauen ließ, zu erhalten und zu pflegen. Seit ca. 40 Jahren sei man diesbezüglich engagiert. Dies könne man jedoch nur in einem bescheidenen Umfang tun. Die nun angestrebte Sanierung sei natürlich eine Minimallösung. Man sei bestrebt diesbezüglich die finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Bei sei jedoch sehr auf die Zusammenarbeit mit der Stadt, sprich Bauamt, angewiesen. Er sei sehr optimistisch, dass dies funktionieren werde.

 

Ausschussmitglied Franzen hält es für sehr honorig, dass der Förderkreis sich in diesem Umfange finanziell beteiligen möchte. Wenn er richtig informiert sei, sei die Fasanerie-Ruine im Besitz und somit in der Verantwortung der Stadt Zweibrücken. In diesem Zusammenhang bedankt er sich hierfür bei dem Förderkreis für das Arrangement und für die finanzielle Unterstützung.

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorliegenden Informationen positiv zur Kenntnis.

 

 

 


 

 

Verteiler:

 

1 x Amt 60/65

1 x untere Denkmalschutzbehörde

1 x UBZ