Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der vorgestellten Planung zum Ausbau der Herzog-Wolfgang-Straße zu. Er beauftragt den Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (AöR) zur Weiterführung und Ausarbeitung der Ausführungsplanung sowie zur Durchführung der Ausschreibung.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 84/1618/2019.

 

Er bittet Herrn Thiele (Ingenieurbüro Thiele GmbH, Pirmasens) um weitere Ausführungen.

 

Herr Thiele erläutert anhand einer Powerpointpräsentation den Ausbau der Herzog-Wolfgang-Straße.

 

Der Straßenausbau der 426 m langen Ausbaustrecke werde in 2. Bauabschnitte  (1. BA 2020, 2. BA 2021) unterteilt. Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme schätzt Herr Thiele auf ca. 1,5 Mio. Euro brutto.

 

(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.)

 

Der Vorsitzende bittet im Anschluss um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Wilhelm findet, dass das Straßenbauprojekt im Ganzen sehr gut sei. Sie möchte jedoch wissen, wie der Parkplatzbedarf der Anwohner berechnet wurde, da nach Ihrer Auffassung die Parkplatzausweisung zu gering sei.

 

Herr Thiele erklärt, dass die Parkplatzbedarfe über die Länge der Ausbaustrecke ermittelt wurde, d.h. ca. 6 m/Pkw; abzüglich des Bedarfs der Buslinienhaltestellen.

 

Frau Wilhelm erklärt, dass sie sich bei der Beschlussfassung enthalten werde. Nach ihrer Ansicht sei die Parkplatzausweisung zu gering ausgewiesen.

 

Herr Thiele ergänzt, dass die Parkplätze so ausgewiesen wurden die rechtlich machbar seien.

 

Ausschussmitglied Schneider möchte wissen, wieso kein Schutzstreifen für Fahrradfahrer ausgewiesen wurde.

 

Herr Thiele entgegnet, dass bei einer Ausweisung eines Schutzstreifens die Fahrbahn entsprechend breit sein müsse. Dies würde evtl. zu einer erhöhten Geschwindigkeit der PKW’s in der ausgewiesenen 30 km/h Zone führen.

 

Ausschussmitglied Dr. Schüler schlägt vor, eine Parkmöglichkeit auf der rechten Seite Richtung Himmelsbergstraße, im Bereich des Geschosswohnungsbaues im vorderen Bereich zu ermöglichen; wenn dies rechtlich möglich sei.

 

Herr Thiele entgegnet, dass dies privatrechtliche Angelegenheiten seien. Die möglichen Stellplätze könnten jedoch in privatrechtlicher Abstimmung mit den Eigentümern erfolgen.

 

Nach weiteren Redebeiträgen beschließt der Bau- und Umweltausschuss  e i n s t i m m i g  folgenden

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

 

1 x Amt 60/66

1 x UBZ